25. November 2024
EU einigt sich auf ViDA-Paket: Revolution im Mehrwertsteuersystem
Inhaltsverzeichnis
Die Europäische Union steht vor einer bedeutenden Umwälzung ihres Mehrwertsteuersystems. Am 5. November 2023 haben sich die EU-Finanzminister auf das ViDA-Paket (VAT in the Digital Age) geeinigt, das weitreichende Änderungen für Unternehmen und Steuerbehörden mit sich bringt. Diese Reform zielt darauf ab, das Mehrwertsteuersystem an das digitale Zeitalter anzupassen und effizienter zu gestalten. Der Kompromissvorschlag vom 30.10.2024 wurde am Ende einstimmig verabschiedet.
Was ist das ViDA-Paket?
Das ViDA-Paket (VAT in the Digital Age) ist eine Initiative der Europäischen Union zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems. Ziel ist die Anpassung des Mehrwertsteuersystems an das digitale Zeitalter, um es effizienter, transparenter und betrugsresistenter zu gestalten.
Die Kernpunkte des ViDA-Pakets
Das ViDA-Paket umfasst drei Hauptbereiche:
- Elektronische Rechnungsstellung und digitale Meldepflichten
- Einheitliche Mehrwertsteuer-Registrierung (“Single VAT Registration”)
- Anpassungen für die Plattformwirtschaft
Elektronische Rechnungsstellung und digitale Meldepflichten
Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung tritt am 1. Juli 2030 in Kraft, wobei für inländische Lieferungen Ausnahmeregelungen gelten können. Mitgliedstaaten haben jedoch die Möglichkeit, schon vor diesem Datum eine Pflicht zur E-Rechnung einzuführen, ohne dafür eine spezielle Genehmigung beantragen zu müssen. Für grenzüberschreitende Umsätze wird eine neue transaktionale Meldepflicht eingeführt, die die bisherige Zusammenfassende Meldung ersetzt. Nationale Meldesysteme, die bereits bestehen, müssen bis spätestens 2035 an die Anforderungen der EU angepasst werden.
Einheitliche Mehrwertsteuer-Registrierung
Ein zentrales Element des ViDA-Pakets ist die Einführung einer einheitlichen EU-Mehrwertsteuerregistrierung. Durch die Erweiterung des One-Stop-Shop-Verfahrens und des Reverse-Charge-Verfahrens für B2B-Umsätze von nicht ansässigen Unternehmen im EU-Ausland sollen mehrfache Registrierungen überflüssig werden. Diese Maßnahmen werden in zwei Phasen umgesetzt: zum 1. Januar 2027 und zum 1. Juli 2028. Ab dem 1. Juli 2028 soll das One-Stop-Shop-Verfahren auch für innergemeinschaftliche Verbringungstatbestände gelten.
Anpassungen für die Plattformwirtschaft
Ab dem 1. Januar 2030 wird für digitale Plattformen, die kurzfristige Vermietungen von Unterkünften oder Personenbeförderungen anbieten, eine fiktive Leistungskette eingeführt. Das bedeutet, dass Plattformen so behandelt werden, als hätten sie die betreffenden Leistungen selbst erhalten und erbracht. Unter bestimmten Bedingungen sind Ausnahmen möglich: Wenn Anbieter:innen der Plattform ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt und erklärt, die Umsatzsteuer eigenständig abzuführen, entfällt die fiktive Leistungskette. Außerdem können die Mitgliedstaaten kleine Unternehmen von dieser Regelung ausnehmen. Eine frühzeitige freiwillige Umsetzung der Regelungen ist bereits ab dem 1. Juli 2028 möglich.
Auswirkungen auf Unternehmen
Für Unternehmen bedeutet das ViDA-Paket sowohl Chancen als auch Herausforderungen:
- Reduzierung des Verwaltungsaufwands durch einheitliche Registrierung sowie weniger Meldepflichten.
- Notwendigkeit zur Anpassung interner Prozesse und IT-Systeme.
- Verbesserte Transparenz und potenziell schnellere Erstattungen.
Unsere Einschätzung
Das ViDA-Paket markiert einen bedeutenden Schritt in der Modernisierung des EU-Mehrwertsteuersystems. Durch die Einführung einer einheitlichen Mehrwertsteuerregistrierung, verpflichtender elektronischer Rechnungsstellung und angepasster Regelungen für die Plattformwirtschaft werden sowohl Unternehmen als auch Finanzverwaltungen profitieren. Die Maßnahmen versprechen eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands und eine effektivere Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug. Die schrittweise Umsetzung bis 2030 bietet den Mitgliedstaaten und Unternehmen ausreichend Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Als ECOVIS KSO, stehen wir Ihnen bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, wie Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Herausforderungen des digitalen Mehrwertsteuerzeitalters vorbereiten können. Wenden Sie sich bei Fragen an unseren Steuerberater Lars Rinkewitz.