Reminder zum Jahresende: Wie Sie Aktienverluste aus 2023 steuerlich absetzen
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11. Dezember 2023

Reminder zum Jahresende: Wie Sie Aktienverluste aus 2023 steuerlich absetzen

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Inhaltsverzeichnis

Wenn Sie an der Börse Verlust gemacht haben, können Sie die Aktienverluste noch bis zum 15.12.2023 steuerlich absetzen und eine Verlustbescheinigung beantragen. Das gilt auch, wenn Sie bei unterschiedlichen Banken Aktiendepots haben. Gewinne und Verluste dieser Depots können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung anrechnen lassen. Was die Voraussetzungen dafür sind und wie Sie die zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer vom Finanzamt wieder bekommen, erfahren Sie hier.

So funktioniert die Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen

Machen Sie Gewinne aus Aktienverkäufen, zahlen Sie pauschal 25 % Kapitalertragsteuer – in dem Fall “Abgeltungsteuer”. Hinzu kommen  5,5 % Solidaritätszuschlag. Wer Kirchenmitglied ist, zahlt zudem die Kirchensteuer auf Gewinne aus Aktienverkäufen.
Machen Sie die Gewinne mit inländischen Aktienverkäufen, behält die Bank die Steuer direkt ein. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, müssen Sie nur den darüber liegenden Betrag versteuern.

So werden Gewinne und Verluste bei Aktienverkäufen ermittelt

Die Ermittlung von Gewinnen und Verlusten funktioniert wie folgt:
Veräußerungserlös abzüglich:

  • Veräußerungskosten (bspw. Bankspesen)
  • Anschaffungskosten
  • Anschaffungsnebenkosten (bspw. Bankgebühren)

= Verlust oder Gewinn des Aktienverkaufs

So werdem Verluste aus Aktienverkäufen bankintern berechnet

Haben Sie bei einer Bank Verluste und Gewinne gemacht, verrechnet die Bank diese direkt. Dazu führt Ihre Bank entsprechende „Verlust-Verrechnungstöpfe“.
Kann Ihre Bank die Verluste wegen fehlender Gewinne nicht verrechnen, tragen Sie die Verluste bankintern in das nächste Jahr.

So werden Aktienverluste bankenübergreifend berechnet

Haben Sie Aktiendepots bei unterschiedlichen Banken? In diesem Falle werden Gewinne, die Sie bei Bank A erzielt haben, mit Verlusten bei Bank B verrechnet. Dazu müssen Sie bis zum 15. Dezember 2023 eine Verlustbescheinigung beantragen.

Dann weist Ihre Bank erzielte Verluste aus der Veräußerung von Aktien auf Ihre Jahressteuerbescheinigung aus. So kann der Verlust mit Gewinnen aus Aktienverkäufen bei anderen Banken im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung verrechnet werden. In diesem Falle erstatten Ihnen die Finanzbehörden die auf diese Gewinne zuvor zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer (anteilig).

So setzen Eheleute Aktienverluste steuerlich ab

Haben die beiden Ehepartner:innen bei der gleichen Bank jeweils ein Einzeldepot, so wird die Bank eine Verlustverrechnung zwischen den beiden Depots vornehmen.

Dazu muss allerdings ein gemeinsamer Freistellungsauftrag beider Ehegatten vorliegen.

Haben Sie bei unterschiedlichen Banken jeweils ein Einzeldepot, ist die Beantragung einer Verlustbescheinigung unter Umständen allerdings ebenso sinnvoll. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein:e Ehepartner:in seinem Einzeldepot bei der Bank A Verluste erzielt hat, während sein:e Ehepartner:in bei der Bank B Gewinne im Einzeldepot erzielt hat. Dann könnte der Verlust im Rahmen der gemeinsamen Einkommensteuererklärung bankenübergreifend mit anderen erzielten Gewinnen verrechnet werden.

Finanzamt stellt nicht verrechnete Aktienverluste automatisch fest

Wenn Ihre Bank einen höheren Verlust als Gewinn ausweist, stellt das Finanzamt den nicht verrechneten Verlust automatisch fest und rechnet ihn in den Folgejahren an.
Sie können Aktienverluste allerdings ausschließlich mit Gewinnen durch Aktienverkäufe verrechnen.

Andere Kapitalerträge (z.B. Zinserträge) können nicht zur Verrechnung herangezogen werden. Das gilt ebenso für andere positive Einkunftsarten, wie beispielsweise Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Antrag auf Verlustbescheinigung bei Ihrer Bank stellen

Ihre Bank bescheinigt Ihnen Verluste aus Aktienverkäufen hingegen nicht automatisch. Sie müssen aktiv einen Antrag auf Verlustbescheinigung bei der Bank stellen. Sollten Sie das verpassen, führt die Bank einen Verlustvortrag ins nächste Jahr durch.

Voraussetzung für eine Verlustverrechnung ist selbstverständlich ein Wertpapierverkauf mit Verlust. Befinden sich die Wertpapiere noch im Aktiendepot, ist aus steuerlicher Sicht noch kein Verlust entstanden.

Verlustbescheinigung über Aktienverluste beantragen

Eine Verlustbescheinigung beantragen Sie bei Ihrer Bank. Üblicherweise funktioniert das formfrei über Ihre:n Berater:in. Alternativ bieten viele Banken einen Online-Antrag über das jeweilige Kundenportal an.

Unsere Einschätzung

Noch können Sie Ihre Aktienverluste für das Jahr 2023 anrechnen lassen.  Sie sollten sich jedoch beeilen. Denn sie müssen die Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember 2023 beantragen. Dazu sollten Sie die Beantragung einer Verlustbescheinigung von Expert:innen prüfen lassen. Das kann sich sowohl bei Eheleuten als auch bei alleinstehenden Personen lohnen.Rückwirkend ist das nicht mehr möglich. Kommen Sie bei Fragen jederzeit gerne auf uns zu!

 

 

Stefanie Anders

Partnerin und Steuerberaterin

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