Wie Sie Erbschaft und Schenkung optimieren
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15. Juni 2023

Wie Sie Erbschaft und Schenkung optimieren

Kategorien: Allgemein

Inhaltsverzeichnis

Bei der Erbschaftsteuer stehen die persönlichen Freibeträge einmal innerhalb von 10 Jahren zur Verfügung. Vermögen sollte deswegen zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen werden. Man spricht von der optimalen Ausnutzung der Freibeträge. Eine Übertragung zu Lebzeiten hat jedoch weitaus größere Potenziale, wie die kontrollierte Nutzung von Schenkungsteuerbefreiungen, sodass Freibeträge für den Erbfall aufgespart werden können. Im nachfolgenden Beitrag erfahren Sie die Grundlagen und praktische Unterschiede und lernen unseren Lösungsansatz kennen.

Grundlagen zu Freibeträgen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen den beteiligten Personen variieren die persönlichen Freibeträge. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto höher sind die Freibeträge. Zwischen Ehegatten beträgt der persönliche Freibetrag 500.000 Euro, zwischen Eltern und Kind 400.000 Euro und zwischen Großeltern und Enkel sogar noch 200.000 Euro. Der persönliche Freibetrag steht einmal innerhalb von 10 Jahren zur Verfügung. Dies bedeutet, es werden alle Vermögensübertragungen innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet. 

Testamentarische Lösung für den Erbfall

Manchmal kommt eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten aus unterschiedlichsten Gründen nicht in Betracht oder wurde einfach nicht vollzogen. Dann ist es umso wichtiger, dass ein Testament vorliegt und das Vermögen oder die Erbmasse richtig verteilt wird. In jedem Fall sollte eine ungeregelte Vermögensnachfolge verhindert werden.

Im Testament kann das Vermögen auf verschiedene Weise übertragen werden. In erster Linie wird Vermögen auf die im Testament genannten Erben übertragen. Daneben können aber auch Vermächtnisse ausgesprochen werden. 

Die Erben werden Gesamtrechtsnachfolger der Verstorbenen, das bedeutet, sie treten in alle Rechte und Pflichten ein. Sind mehrere Erben vorhanden, bilden sie gemeinsam zunächst eine Erbengemeinschaft. 

Vermächtnisnehmer:innen erhalten einzelne Vermögensgegenstände aus dem Nachlass.

Je nachdem, welches Vermögen vorhanden ist, muss das Testament so gestaltet sein, dass im Todesfall keine ungewollten steuerlichen Folgen eintreten. So muss bei Unternehmensvermögen darauf geachtet werden, dass es mit Eintritt des Erbfalls nicht zur Aufdeckung stiller Reserven kommt. Es muss auch sichergestellt werden, dass das Testament einer Erbschaftssteuerbefreiung für Unternehmensvermögen nicht schon dem Grunde nach entgegensteht.

Es muss beachtet werden, dass ein Testament, wenn es von der gesetzlichen Erbfolge abweicht, auch dazu führen kann, dass Pflichtteilsansprüche dem eigentlichen letzten Willen entgegenstehen können. 

Ist (Probe-)Schenken die Alternative zum Testament?

Vermögen kann entweder zu Lebzeiten oder von Todes wegen übertragen werden.

Doch wo liegt der funktionale Unterschied? Mit der richtigen Beratung können Erblasser:innen Vermögenswerte auf kontrollierte Weise an die nächste Generation übertragen. Abhängig von Ihren Wünschen können sie dabei auch die Kontrolle über das Vermögen behalten. Das schafft eine Win-win-Situation in der Nachfolgeberatung.

Eine kontrollierte Übertragung bedeutet, dass zuerst Berater:innen die Voraussetzungen für umfassende Steuerbefreiungen prüfen, insbesondere für das Unternehmensvermögen. Sie streben dann gemeinsam mit der Erblasserin oder dem Erblasser die Erreichung dieser Voraussetzungen für Steuerbefreiungen an.

Im Erbfall ist die Erfüllung dieser Voraussetzung für mögliche Steuerbefreiungen vom „Schicksal“ abhängig, sofern kein Monitoring beraten wurde und keine Gesetzesänderungen eingetreten sind. 

Durch das sogenannte Probeschenken können die Erblasser:innen die potenziellen Einsparungen bei der Erbschaftssteuer sehen, wenn sie zu Lebzeiten im Vergleich zu einem möglichen Erbfall schenken. Dabei werden verschiedene Szenarien aus heutiger Sicht gegenübergestellt.

In der Nachfolgeberatung geht es allerdings nicht nur um die Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer. Diese stellt lediglich einen Teil einer wirtschaftlichen Entscheidung dar. Im Rahmen der Beratung profitieren Schenker von fundiertem Wissen und Erfahrung und finden so eine passende persönliche, familiäre und zivilrechtliche Lösung.

Eine qualitative und nachhaltige Nachfolgeberatung umfasst die folgenden Schritte:

  • Zielfindung:
    In diesem Schritt werden die persönlichen, familiären, zivil- und steuerrechtlichen Ziele bestimmt. Nur mit klaren Zielen kann eine Beratung effizient und effektiv sein.
  • Formelle Ist-Analyse:
    Hier erfolgt eine Analyse der bestehenden Rahmenbedingungen und Vermögensgegenstände. Es wird geprüft, welche Steuerbefreiungen in Betracht gezogen werden können.
  • Materielle Ist-Analyse:
    In diesem Schritt wird der Wert des zu übertragenden Vermögens ermittelt. Es wird überprüft, ob und wie Steuerbefreiungen konkret umgesetzt werden können und welche mögliche Belastung durch die Schenkungssteuer eintreten könnte.
  • Umsetzung:
    Auf Basis der vorangegangenen Analysen erfolgt die Durchführung der Vermögensübertragung, basierend auf dem entwickelten optimalen Modell. Der Prozess erfordert keine zusätzliche Arbeit, da die Analysen zugrunde gelegt werden können.

Im gesamten Prozess werden die Vermögensverhältnisse analysiert, mit dem Qualitätsniveau der endgültigen Steuererklärungen. Daraus entsteht ein steueroptimiertes Konzept, das Wünsche und Vorstellungen in sich trägt.

Unsere Einschätzung:

Fragen Sie sich, ob ein (Probe-)Schenken oder eine testamentarische Lösung der beste Weg für die Vermögensübertragung ist?

Wir denken, dass Sie beide Wege mit ihren Stärken nutzen sollten. Wenn Sie Vermögensgegenstände im Familienvermögen behalten wollen, bietet sich eine Schenkung zu Lebzeiten an. Für alle übrigen Vermögensgegenstände sollten Sie die testamentarische Lösung in Betracht ziehen. Sie müssen dabei sowohl zivil- als auch steuerrechtliche Aspekte abstimmen. Unser Fachbereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge kann Sie dabei unterstützen. Kommen Sie auf Akram Juja und Stephanie Ernst uns zu. Wir beraten Sie.

Akram Juja

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Master of Science, Leiter Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Stephanie Ernst

Prokuristin, Steuerberaterin, Diplom-Finanzwirtin, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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