Was Sie zum Thema E-Mobilität und Steuern wissen sollten
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13. September 2023

Was Sie zum Thema E-Mobilität und Steuern wissen sollten

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E-Fahrzeuge, als Hybrid oder vollelektrisch, prägen das Stadtbild zunehmend. Öffentliche Ladestationen, private Wallboxen im Haus oder Unternehmen sind keine Einzelfälle mehr. Anbieter von Ladelösungen und Unternehmen mit neuen Geschäftsmodellen in Sachen E-Mobilität sind auf dem Markt. Auch wenn Ladevorgänge einfach sind, in steuerlicher Hinsicht ergeben sich komplexe Fragen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

E-Mobilität: Die Europäischen Klimaziele  

Die Ziele des Europäischen Grünen Deals sind ambitioniert. Europa soll bis 2050 klimaneutral werden. Am 9.12.2020 stellte die Europäische Kommission die „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität: Den Verkehr in Europa auf Zukunftskurs bringen“ vor. Auf dem Weg zum Ziel werden Etappenziele gesetzt.

Die zwei großen Etappenziele sind:

  • Bis 2030 sollen auf Europas Straßen mindestens 30 Millionen emissionsfreie Fahrzeuge unterwegs und 100 europäische Städte klimaneutral sein.
  • Bis 2050 sollen fast alle Pkw, Lieferwagen, Busse und neue Lkw emissionsfrei sein.

Der Handlungsbedarf ist unstrittig.

Transformation des Verkehrssektors durch E-Mobilität

Jetzt geht es um die Transformation des derzeit noch vom Einsatz fossiler Brennstoffe geprägten Verkehrssektors: Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr und Schifffahrt.

In der Europäischen Union entfallen rund ein Viertel der Treibhausgasemissionen auf den Verkehrssektor – Tendenz steigend. Durch den Einsatz von Elektromobilität mit Strom aus erneuerbaren Energien verringert sich der CO2-Ausstoß. Ferner wird der Verkehrssektor unabhängiger von fossilen Brennstoffen. Das setzt allerdings voraus, dass ausreichend Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorhanden sind. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Verfügbarkeit von Ladestationen eine wichtige Voraussetzung für einen Umstieg. Und dennoch: die Zulassungszahlen sprechen eine eindeutige Sprache: 2023 wurden von Januar bis Juli in Deutschland bereits rund 268.900 Elektroautos neu zugelassen. Und das nach einem Rekordwert im Jahre 2022. Da lagen die Neuzulassungen bei rund 470.559 Pkw mit reinem Elektroantrieb. Das waren mehr Zulassungen als jemals zuvor.  

E-Mobilität: Haben Unternehmen Handlungsbedarf?

Bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele müssen sich Unternehmen mit E-Mobilität beschäftigen. Dazu stehen Ihnen unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung.

  • Anreize für die Umstellung von Dienstwagen mit fossilen Brennstoffen auf E-Fahrzeuge oder E-Fahrräder.
  • Die Umstellung ganzer Flotten auf E-Fahrzeuge
  • Die Errichtung von Ladestationen zur Nutzung durch Mitarbeiter, Besucher oder Dienstleister des Unternehmens.

Ohne Zweifel: Das Thema E-Mobilität nimmt Fahrt auf. Energieversorger beschäftigen sich seit längerem damit. Darüber hinaus bereichern neue Akteure mit neuen Geschäftsmodellen den Markt für E-Mobilität.  

E-Mobilität für Unternehmen. Beteiligung der Steuerfunktion?

Unternehmen sollten die Steuerfunktion im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen der E-Mobilität aktiv mit einbeziehen. Zunächst müssen sie sich im konkreten Einzelfall über ihre Marktrolle innerhalb des jeweiligen Vorgangs bewusst werden. Die Praxis hält dabei viele Marktrollen bereit. Unternehmen können dabei eine oder mehrere Marktrollen haben.

E-Mobilität: Diese Marktrollen können Unternehmen beispielsweise einnehmen

  • Energieversorgungsunternehmen (Stromlieferant)
  • Eigentümer der Ladesäulen
  • Finanzierer der Ladesäulen
  • Ladesäulenbetreiber oder Charge Point Operator (CPO)
  • Elektromobilitäts-Provider (EMP)
  • Roaming-Partner
  • Abrechnungs- und Zahlungsdienstleister oder
  • Fahrzeugnutzer/-halter (Electric Vehicle User – EVU)

Bereits aus der Vielzahl an potentiellen Marktakteuren und den im Einzelfall erbrachten Leistungen ist erkennbar, dass am Ladevorgang mehrere Beteiligte mitwirken. Die steuerliche Abbildung kann komplex werden. Daher sollte die Steuerabteilung immer beteiligt werden. Dies gilt sowohl bei Einzeltransaktionen, zum Beispiel der Anschaffung von Ladestationen, der Einschaltung von Dienstleistern, der Lieferung von Strom durch Nutzung der Ladestationen in mehreren Ländern, als auch bei Merger and Acquisitions-Transaktionen (M&A).

Investitionserleichterungen: Förderung von Elektromobilität

Unternehmen den Einstieg in die Elektromobilität zu erleichtern und Investitionen zu fördern, ist ein politischer Weg. Dieser wird mit Förderprogrammen ausgestattet, um Unternehmen Anreize für Investitionen zu bieten.

Exemplarisch ist die Bundesförderung zur Umrüstung von Nutzfahrzeugen mit Dieselmotor. Die Förderung umfasst die Kosten für die Anschaffung des Elektromotors sowie die Montagekosten für den Um- und Einbau. Die Förderung beträgt dabei höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Eine weitere Förderung ist die Förderung von Nutz- und Sonderfahrzeugen mit klimaschonenden Antrieben und dazugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur. Bezuschusst wird die 

  • Anschaffung von Fahrzeugen,
  • neuen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen, 
  • neuen Sonderfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen und 
  • umgerüstete Diesel-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen, 
  • die Beschaffung von Infrastruktur sowie 
  • die Erstellung von Machbarkeitsstudien. 

Antragsberechtigt sind Unternehmen des privaten Rechts. Der nächste Förderaufruf ist für das 4. Quartal 2023 geplant.

Unsere Einschätzung

In Abhängigkeit der jeweiligen Marktrolle und dem Inhalt der jeweils erbrachten Leistung gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen, die administriert werden müssen.

Es können steuerliche Pflichten entstehen. Dazu gehören Erlaubnisse, Steueranmeldungen und Steuerzahlungen. Begünstigungen aus bestimmten Steuerarten können wegfallen oder zumindest gefährdet werden. Die Steuerfunktion muss final beurteilen können, welche steuerlichen Auswirkungen die E-Mobilität in den unterschiedlichen Ausprägungen im Unternehmen hat. Nur so können gezielt Prozesse für die notwendige steuerliche Compliance im Unternehmen implementiert werden. Zu den relevanten Steuerarten zählen – je nach Marktrolle – insbesondere

  • die Umsatzsteuer
  • die Stromsteuer
  • die Lohnsteuer
  • die Kraftfahrzeugsteuer
  • Treibstoffquotenhandel
  • Förderung.

Auch wenn der Ladevorgang physisch im Inland stattfindet, sind die durch die Elektromobilität betroffenen Steuern nicht zwingend nur auf das Inland beschränkt, zum Beispiel die Umsatzsteuer. Davon betroffen können im Einzelfall der Stromlieferant aber auch der Elektromobilitäts-Provider (EMP) sein. Darüber hinaus gibt es Sonderthemen für einzelne Steuerarten und Unternehmen, die Sie beachten sollten.  

Unser Team aus erfahrenen Beratern steht Ihnen als Ansprechpartner gern zur Verfügung. Mit unserem E-Mobility Health-Check machen wir Sie fit für die E-Mobilität in Ihrem Unternehmen.

Tino Wunderlich

Associate Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Bereich Energiesteuern

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