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13. Februar 2025

Zollrecht und Umsatzsteuer: Was Unternehmer:innen über die Verknüpfung wissen sollten

Kategorien: Steuerberatung

Gerade in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft, in der Waren weltweit gehandelt werden, rücken die Verbindungen zwischen Zollrecht und Umsatzsteuer immer mehr in den Fokus. Lesen Sie hier, warum. 

Für viele Unternehmen ist das Thema Zollrecht etwas, das in der Vergangenheit angesiedelt ist – ein Relikt der Zeit vor Schaffung des europäischen Binnenmarkts. Doch heute gewinnen die Regelungen rund um den Zoll auch für Unternehmen, die primär mit der Umsatzsteuer zu tun haben, immer mehr an praktischer Bedeutung. Gerade in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft, in der Waren weltweit gehandelt werden, rücken die Verbindungen zwischen Zollrecht und Umsatzsteuer immer mehr in den Fokus. 

Trotz EU-Binnenmarkt: Wann wird Zollrecht relevant?

Mit der Einführung des umsatzsteuerlichen Binnenmarkts am 1. Januar 1993 und den Erweiterungen der EU in den 1990er- und 2000er-Jahren sind die innergemeinschaftlichen Grenzen in Europa weitgehend gefallen. Was in Deutschland früher eine klare Trennung zwischen dem „Binnenmarkt“ der EU und „Drittlandsgrenzen“ darstellte, existiert heute nur noch in einem begrenzten Rahmen – etwa im Fall der Schweiz. Für viele Unternehmer:innen war dies eine Erleichterung, da die bürokratischen Hürden für den grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb des Gemeinschaftsgebiets der Union weggefallen sind. 

Dennoch – die Realität sieht heutzutage anders aus: Auch Unternehmen, die Waren innerhalb der EU liefern, können in Situationen geraten, in denen sie mit Zollfragen konfrontiert werden. Besonders dann, wenn in diese Lieferungen Komponenten oder Produkte einfließen, die aus Drittländern, eingeführt werden müssen – etwa aus Asien oder den USA. Diese Komponenten müssen zollrechtlich behandelt werden, was Auswirkungen auf die gesamte Lieferkette und die Umsatzsteuer hat. 

Warum ist das Zusammenspiel von Umsatzsteuer und Zollrecht so komplex? 

Das Zusammenspiel von Umsatzsteuer und Zollrecht kann auf den ersten Blick verwirrend wirken – vor allem, weil beide Bereiche in Deutschland unterschiedlich verwaltet werden. Das Zollrecht unterliegt der Bundeszollverwaltung, die für den Import und Export von Waren sowie die Einfuhrumsatzsteuer zuständig ist. Die zuständigen Zollbeamt:innen sind Bundesbeamt:innen. Im Gegensatz dazu wird die Umsatzsteuer auf Landesebene durch die Finanzämter verwaltet, und die Finanzbeamt:innen sind Landesbeamt:innen. 

Was bedeutet das für Unternehmen? Grundsätzlich bedeutet dies, dass es zwei unterschiedliche bürokratische Strukturen gibt, die miteinander koordiniert werden müssen, wenn es um grenzüberschreitenden Warenverkehr geht. Auch wenn diese Struktur im täglichen Geschäft vielleicht nicht immer spürbar ist, können Unterschiede in der Verwaltung und den zuständigen Behörden bei Fehlern oder Unklarheiten zu Problemen führen – und das kann in einer globalisierten Wirtschaft schnell passieren. 

Welche Unterschiede bestehen zwischen Zollrecht und Umsatzsteuerrecht? 

Ein weiterer wichtiger Punkt: Zollrecht und Umsatzsteuerrecht haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen. Das Zollrecht ist im Gemeinschaftsgebiet weitgehend harmonisiert und wird durch den Unionszollkodex (UZK) geregelt, der für alle Mitgliedstaaten direkt gilt. Der UZK ersetzt den älteren Zollkodex und sorgt für einheitliche Regeln bei der Zollabwicklung.

Das Umsatzsteuerrecht hingegen ist in jedem EU-Mitgliedstaat unterschiedlich geregelt. Zwar gibt es mit der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) eine europäische Vorgabe, aber diese muss in jedem Land national umgesetzt werden. Das bedeutet, dass es nationale Unterschiede geben kann, wie Umsatzsteuerfragen behandelt werden. Auch der Umgang mit grenzüberschreitenden Lieferungen und der damit verbundenen Umsatzsteuer kann in verschiedenen Ländern unterschiedlich ausgelegt werden. 

Nationale Unterschiede im Umsatzsteuerrecht: Was sind die Folgen für Unternehmen? 

Für Unternehmen bedeutet das, dass sie sich nicht nur mit den europäischen Vorgaben beschäftigen müssen, sondern auch mit den nationalen Regelungen der jeweiligen EU-Staaten, in denen sie tätig sind. Insbesondere wenn Nicht-Unionswaren aus Drittstaaten eingeführt werden, muss auf beiden Seiten – dem Zoll- und dem Umsatzsteuerbereich – alles korrekt abgewickelt werden, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. 

Welche direkten Verknüpfungen bestehen zwischen Zoll– und Umsatzsteuerrecht? 

Trotz der unterschiedlichen Verwaltung und rechtlichen Grundlagen gibt es zahlreiche Verknüpfungen zwischen Zollrecht und Umsatzsteuerrecht, die für Unternehmen von Bedeutung sind. Beispielsweise müssen Unternehmen beim Warenimport nicht nur die Zollabwicklung korrekt erledigen, sondern auch die Einfuhrumsatzsteuer berücksichtigen. Diese Steuer ist zunächst zu zahlen, kann aber unter bestimmten Bedingungen wieder als Vorsteuer geltend gemacht werden – vorausgesetzt, die Umsatzsteuer auf die Lieferung wird ordnungsgemäß abgewickelt. 

Ähnlich verhält es sich bei der Lieferung von Waren außerhalb der EU: Auch hier können zollrechtliche Fragestellungen auftauchen, insbesondere wenn es um die Herkunft der Ware oder den Nachweis der Ausfuhrlieferung geht. Fehler oder Unklarheiten bei der Dokumentation können dazu führen, dass die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen nicht anerkannt wird. 

Vor welchen Herausforderungen stehen Unternehmen?

Unsere Einschätzung 

Für Unternehmen ist es entscheidend, die Verknüpfungen zwischen Umsatzsteuer und Zollrecht zu verstehen und in der täglichen Praxis zu berücksichtigen. In einer Welt, in der Waren weltweit gehandelt werden und Lieferketten zunehmend global organisiert sind, wird es immer wahrscheinlicher, dass Unternehmen mit zollrechtlichen und umsatzsteuerlichen Fragen gleichzeitig konfrontiert werden. 

Die Herausforderung für Unternehmen: Beide Bereiche effizient zu managen und sicherzustellen, dass sowohl die zollrechtlichen als auch die umsatzsteuerlichen Vorschriften eingehalten werden. Dies erfordert nicht nur ein grundlegendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch eine enge Zusammenarbeit mit Expert:innen in beiden Bereichen. Nur so können Fehler vermieden und rechtliche sowie steuerliche Risiken minimiert werden.  

Sie interessieren sich für das Thema und wollen mehr dazu wissen? Wenden Sie sich an unsere Steuerberaterin Berit Tilker. Unsere Kollegin Berit Tilker freut sich auf Ihre Anfrage und steht Ihnen beratend zur Seite.

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