Kein Anspruch auf Besteuerung mit dem günstigsten in einem anderen Mitgliedstaat vorhandenen EU-Steuersatz
Es gibt keinen Anspruch darauf, mit dem günstigsten Mehrwertsteuersatz eines anderen EU-Mitgliedstaats besteuert zu werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 24. Juni 2015 (Az. XI B 61/14) klargestellt. Im Mittelpunkt stand die umsatzsteuerliche Behandlung sogenannter „Dinner-Shows“. Der Beschluss bringt wichtige Klarstellungen zur einheitlichen Leistung, zum ermäßigten Steuersatz und zum Verhältnis von nationalem Recht [...]















