©ipopba/ AdobeStock

11. Juli 2025

UPDATE Steuerliches Investitionssofortprogramm 2025: Das steckt hinter dem neuen Wachstums-Booster

Kategorien: Steuerberatung

Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2025 das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen. Ziel ist es, Unternehmen durch gezielte steuerliche Anreize zu Investitionen zu motivieren und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Das Maßnahmenpaket umfasst unter anderem erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten, Steuererleichterungen für Elektrofahrzeuge und eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer sowie eine neue Sonderabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter. Zusätzlich wurde die Forschungszulage erneut ausgeweitet.

Update 11.07.2025:

Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem Gesetz zum “Investitionsbooster” für Unternehmen einstimmig zugestimmt. Damit wird das Gesetz nun nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt wie geplant in Kraft treten.

Degressive Abschreibung: 30 % Investitions-Booster ab Juli 2025 

Unternehmen können für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % jährlich geltend machen. Dies soll insbesondere Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge fördern und die Liquidität der Unternehmen verbessern. 

Super-Abschreibung für Elektrofahrzeuge: 75 % im ersten Jahr 

Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, wird eine arithmetisch-degressive Abschreibung eingeführt. Im Jahr der Anschaffung können 75 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden, gefolgt von 10 % im zweiten Jahr, 5 % im dritten und vierten Jahr, 3 % im fünften Jahr und 2 % im sechsten Jahr. Zudem wird die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Begünstigung von Elektro-Dienstwagen von 70.000 € auf 100.000 € angehoben.


Was Sie auch interessieren könnte:


Körperschaftsteuer: Schrittweise Senkung auf 10 % bis 2032 

Ab dem Jahr 2028 wird der Körperschaftsteuersatz schrittweise von derzeit 15 % auf 10 % im Jahr 2032 gesenkt. Dies erfolgt in jährlichen Schritten von jeweils einem Prozentpunkt. Ziel ist es, die steuerliche Belastung von Kapitalgesellschaften zu reduzieren und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. 

Thesaurierungsbegünstigung: Entlastung für Personenunternehmen 

Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer wird der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne ab dem Veranlagungszeitraum 2028 schrittweise von 28,25 % auf 25 % ab dem Jahr 2032 gesenkt. Dies soll die steuerliche Belastung von Personenunternehmen verringern und Investitionen fördern. 

Forschungszulage: Erweiterte Förderung von Innovationen 

Die steuerliche Forschungszulage wird ausgeweitet. Die förderfähigen Aufwendungen werden um einen pauschalen Zuschlag von 20 % erhöht, um Gemein- und Betriebskosten besser abzudecken. Zudem wird die maximale Bemessungsgrundlage von 10 Mio. € auf 12 Mio. € angehoben. Diese Änderungen gelten für Projekte, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen. 

Unsere Einschätzung: Neue Impulse für Investitionen und Wachstum 

Das steuerliche Investitionssofortprogramm 2025 bietet Unternehmen vielfältige Anreize, Investitionen zu tätigen und Innovationen voranzutreiben. Durch erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten, Steuererleichterungen für Elektrofahrzeuge, eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer und erweiterte Forschungsförderung soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt werden. Mit der neu eingeführten Sonderabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter rückt nun auch die Digitalisierung noch stärker in den Fokus. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren Steuerberater Michael Simon.

Michael Simon

Partner und Steuerberater

Tags

Keine passenden Tags gefunden.

Expert:innen zu diesem Thema

Das könnte Sie auch interessieren