
28. Januar 2026
E-Commerce: EU führt Zölle auf Pakete mit geringem Wert ein
Inhaltsverzeichnis
Die Europäische Union setzt einen neuen Rahmen für Kleinsendungen im Online-Handel: Ab Juli 2026 soll auf Pakete mit einem Warenwert unter 150 EURO eine pauschale Zollgebühr von 3 EURO pro Sendung erhoben werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsbedingungen zwischen EU-Anbietern und außerhalb der Union ansässigen Plattformen bzw. Lieferanten ausgewogener zu gestalten.
Hintergrund ist der anhaltende Boom im grenzüberschreitenden E-Commerce und die bislang zollfreie Behandlung kleiner Sendungen. Die Regelung ist als Übergangslösung konzipiert und bleibt in Kraft, bis die EU-Zolldatenplattform ab 2028 ein vollständig digitales, integriertes Zollumfeld im Zuge der EU-Zollreform bereitstellt.
Warum wird ein Zollsatz von 3 EURO für kleine Sendungen eingeführt?
Ziel der neuen Regelung ist die Sicherstellung des fairen Wettbewerbs im Online-Handel : EU-Händler und stationärer Handel konkurrieren zunehmend mit außereuropäischen Plattformen bzw. Lieferanten, deren Kleinsendungen bislang zwar der Einfuhrumsatzsteuer, aber nicht den Zöllen unterlagen. Die feste 3 EURO Gebühr je Sendung soll diesen spezifischen Vorteil reduzieren und gleichzeitig ein einfaches, massentaugliches Instrument bieten. Die EU verfolgt damit die Linie, Grenzprozesse zu modernisieren und in ein digitales Umfeld zu überführen, das internationalen Handel ermöglicht, ohne die Integrität des Binnenmarkts zu kompromittieren.
Für welche Sendungen gilt die Zollgebühr und welche zusätzlichen Kosten können anfallen?
Die Maßnahme greift bei Sendungen aus Drittländern, die direkt an Verbraucher in der EU geliefert werden und deren Warenwert unter 150 EURO liegt. Es handelt sich um eine fixe Zollkomponente, die sich unabhängig von produktbezogenen Tarifdetails anwenden lässt. Die Kommission weist darauf hin, dass diese Zwischenlösung bis zur Inbetriebnahme der EU-Zolldatenplattform gilt.
Separat davon wird eine EU-Bearbeitungsgebühr („Processing Fee") diskutiert, die die gestiegenen Abfertigungskosten bei massenhaften Kleinsendungen ausgleichen soll. Sie ist eigenständig und kann zusätzlich zur Zollgebühr anfallen. Die Bearbeitungsgebühr soll die steigenden Kosten ausgleichen, die den Zollbehörden durch die Überwachung des sehr umfangreichen Paketverkehrs entstehen.
Wie wurde aus der Zollbefreiung die 3‑EURO‑Gebühr und wann kommt die EU‑Zolldatenplattform?
Derzeitig sind Sendungen unter 150 EURO zollfrei. Die Kommission hatte bereits 2023 die Abschaffung dieser Befreiung im Rahmen der Zollreform angeregt, zunächst mit einem Zielzeitpunkt Mitte 2028. Der Rat hat am 13. November 2025 eine frühere Umsetzung befürwortet, sodass die 3 EURO Gebühr bereits ab 2026 schrittweise eingeführt werden kann.
Parallel arbeiten Rat und Kommission an den nötigen Gesetzesanpassungen und der technischen Infrastruktur. Ab 2028 soll die EU-Zolldatenplattform den endgültigen, datengetriebenen Zollrahmen für den ECommerce tragen.
Wie wirken sich die neuen Zölle auf Online-Händler, Versanddienstleister und Verbraucher aus?
Ein typischer Fall: Eine Handyhülle für 18 EUR wird aus einem Drittland nach Deutschland geliefert. Neben der Einfuhrumsatzsteuer fällt künftig die fixe Zollgebühr von 3 EUR an. Schuldner der Einfuhrabgaben und somit auch der 3-EURO- Zollgebühr ist vorrangig der Anmelder.
Problem: Um die Anmeldung durchzuführen, muss der Anmelder grundsätzlich im Zollgebiet der Union ansässig sein (vgl. Art. 170 Abs. 2 UZK). Das ist beispielsweise bei in Asien ansässigen Online-Händlern nicht der Fall, wodurch diese auch nicht als Zollschuldner in Betracht kommen.
Somit kann die Zolländerung vor allem für Beteiligte, die in der Union ansässig sind, wie z. B. Spediteure und Zolldienstleister eine Rolle spielen. Insbesondere wenn sie als indirekter Stellvertreter für den Versender im Drittland tätig sind. Für die Kundin oder den Kunden bedeutet das dann wohlmöglich einen höheren Endpreis oder zusätzliche Gebühren, die durch den Versanddienstleister erhoben werden.
Offene Punkte bei der Umsetzung
Die politische Richtung ist klar, doch die Praxis braucht Details. Dazu zählt, wer die 3 EURO Gebühr operativ vereinnahmt und wie die Abrechnung standardisiert wird. In Betracht kommen könnten Zollbehörden, Post/Expressdienste oder Marktplätze, wie z. B. Amazon. Die vorübergehende Zollgebühr von 3 EURO pro Sendung soll für Pakete gelten, die aus Drittländern direkt an Verbraucher in der EU versandt werden. Präzise Definitionen sind erforderlich, etwa was „direkt an Verbraucher" in komplexen Marktplatz-Konstellationen bedeutet. Technisch müssen saubere Schnittstellen zu bestehenden Systemen geschaffen und die Integration in die künftige EU-Zolldatenplattform vorbereitet werden.
Auswirkungen der Zoll- und Bearbeitungsgebühr auf den E-Commerce: Unsere Einschätzung
Die pauschale Zollgebühr in Höhe von 3 EURO ist politisch beschlossen und zielt auf die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen. Davon zu unterscheiden ist die EU-Bearbeitungsgebühr, die als Kostenersatz für administrative Abfertigungsvorgänge gedacht ist und laut Verhandlungsmandat des Rates ab November 2026 greifen könnte.
Inhalt und genaue Ausgestaltung der Bearbeitungsgebühr sind Gegenstand laufender Gespräche zwischen Rat und Europäischem Parlament. Beide Instrumente verfolgen unterschiedliche Ziele und können parallel zur Anwendung kommen.
Die 3 EURO Zollkomponente erhöht die „Landed Costs" für Direktimporte aus Drittländern und wird Preisgestaltung und Logistikentscheidungen beeinflussen. Für EU-Händler entstehen Vorteile: EU interne Lieferungen, kürzere Wege und transparente Gesamtkosten ohne die pauschale Zollgebühr. Mittelfristig erwarten wir mehr Bestandsverlagerungen in die EU, stärkere Konsolidierung und „Duty Paid"Angebote als Standard im Checkout.
Sie haben Fragen zur Einführung der pauschalen EU-Zollsätze für kleine Sendungen, zur EU-Zolldatenplattform und den Bearbeitungsgebühren? Unsere Spezialisten Tino Wunderlich, Marcus Sauer und Sebastian Raphael Vogt unterstützt Sie bei allen Ihren Anliegen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.
Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/25/3045 vom 12.12.2025.
EU führt Zölle auf Pakete mit geringem Wert im Online-Handel ein






