15. Mai 2020

Nordrhein-Westfalen: Soforthilfe jetzt auch für neu gegründete Unternehmen

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Viele Unternehmer konnten in der Krise auf die Soforthilfe der Länder setzen. Bislang konnten junge Unternehmen die Zuschüsse nicht beantragen. Nun gibt es News in Nordrhein-Westfalen: Soforthilfe jetzt auch für neu gegründete Unternehmen. Wir haben alle Infos im Überblick.

Wir lieferten bereits alle Infos zur Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen (NRW): Gestaffelt nach der Mitarbeiterzahl erhalten Unternehmen Zuschüsse des Landes NRW von 9.000 Euro bis zu 25.000 Euro.
Die Zuschüsse müssen Unternehmen nicht zurückzahlen. So sicherte das Land vielen Unternehmen die nötige Liquidität.

Eine wesentliche Voraussetzung war bislang, dass das jeweilige Unternehmen zum Stichtag des 31. Dezember 2019 am Markt war. Das ändert sich nun.

NRW verkündet Neuerung: Soforthilfe jetzt auch für neu gegründete Unternehmen

Das Land NRW hat in den FAQs zur Soforthilfe eine wesentliche Änderung verkündet. Nach der dürfen nun auch Unternehmen, die nach dem 31. Dezember 2019 gegründet worden sind, Soforthilfe beantragen.

Wann können neu gegründete Unternehmen Soforthilfe beantragen?

Gründer können seit dem 13. Mai einen Antrag auf Soforthilfe beim Land NRW stellen, wenn das Unternehmen nach dem 31. Dezember 2019 bis zum 11. März 2020 Waren und Dienstleistungen am Markt angeboten haben.

Unter welchen Voraussetzungen können neu gegründete Unternehmen Soforthilfe beantragen?

Zunächst gilt der 11. März 2020 als neuer Stichtag für die Beantragung der Soforthilfe. Sollten Sie mit Ihrem Unternehmen bis zu diesem Stichtag gestartet und nun unverschuldet in eine Notlage geraten sein, können sie einen Antrag auf Soforthilfe stellen.

Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie bis zum 11. März 2020

  • bereits Umsätze erzielten oder
  • mindestens ein Auftrag durch einen Kunden vorlag oder
  • Sie bereits eine langfristige oder dauerhaft wiederkehrende betriebliche Zahlungsverpflichtung (Pachtvertrag für Ladenlokal o.ä.) eingegangen sind.

Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, können die Unternehmer gemeinsam mit einem Steuerberater den Antrag stellen. Der Antrag ist von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe für Sie online einzureichen.

Der Steuerberater wird zum Nachweis der Voraussetzungen von Ihnen entsprechende Unterlagen benötigen. Die Kriterien müssen belegbar sein.

Unsere Einschätzung

Nach der vor kurzem veröffentlichten Vertrauensschutzregelung über die Berücksichtigung von Lebensunterhaltskosten von 2.000 Euro  hat das Land NRW nun eine weitere erfreuliche Verbesserung des Soforthilfeprogramms vorgenommen.

Nun wird es auch kleinen Start-Ups und Neugründern ermöglicht, die Soforthilfe in NRW zu beantragen. Wir begrüßen dieses ausdrücklich.

Steuerberater müssen diesen Antrag für Ihre Mandanten stellen. Gerne unterstützen wir Sie sowohl bei der Antragstellung, als auch bei der Prüfung der Voraussetzungen. Sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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