28. September 2023
Die vier Schritte zu einer optimalen Familienstiftung
Die Gründung einer Familienstiftung ist eine Möglichkeit für die erfolgreiche Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Dabei stehen persönliche und wirtschaftliche Ziele der Stifter:innen im Mittelpunkt, die damit auch über den Tod hinaus weiter verfolgt werden können. Erfahren Sie hier alles, was Sie zur Gründung einer Familienstiftung wissen müssen.
Was macht eine Familienstiftung?
Eine Familienstiftung kann als Gesellschafter ein Unternehmen fortführen. Gestaltungsmöglichkeiten werden durch die Familienstiftung wahrgenommen, wodurch die Struktur an veränderte Lebenssituationen angepasst werden kann. Ein Vorteil der Familienstiftung: Durch sie werden Konflikte in der Stifterfamilie vermieden, was die Handlungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet. Gleichzeitig lassen sich Familieninteressen, wie beispielsweise eine dauerhafte finanzielle Absicherung, mit unternehmerischen Interessen vereinen. Der weitere Unternehmenserfolg der Familienstiftung kommt damit auch den Destinatären zugute.
Die Schritte zum Aufbau einer Familienstiftung
Der gründliche und gesetzeskonforme Aufbau einer Familienstiftung umfasst vier Schritte.
Die Rahmenbedingungen einer Familienstiftung
Im ersten Schritt legen die Berater:innen die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Stiftungsgründung fest. Dabei sollten vor allem
- die Zielsetzung,
- der Begünstigtenkreis,
- der Stiftungszweck und Kapitalstruktur,
- die Laufzeit und
- das Förderungssystem an die Destinatäre
gemeinsam in Kooperation mit den Begünstigten erarbeitet und festgelegt werden. Die Stiftung kann auch als Asset-protection-Familienstiftung gestaltet werden.
Die Strukturierung einer Familienstiftung
Das Stiftungsvermögen wird besonders für die Strukturgestaltung definiert und bildet das Kernelement der Stiftung. Es kann sich aus verschiedenen Vermögenswerten zusammensetzen, wie beispielsweise Barvermögen, Immobilien, Wertpapiere oder Unternehmensbeteiligungen. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks.
Parallel erfolgt eine intensive steuerliche Gestaltungsberatung. Hier prüft man im Rahmen des sogenannten Probestiftens, also einer Simulation, ob schon von vornherein erbschafts- und schenkungsteuerliche Befreiungen in Betracht kommen. Ist dies nicht der Fall, sollte man Voraussetzungen für solche Steuerbefreiungen schaffen, wie beispielsweise die Verschonung von Unternehmensvermögen.
Bestimmung des Stiftungsvorstandes
Die Besetzung eines Stiftungsvorstandes ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verpflichtend. Die Besetzung des Organs ist eigenverantwortlich gestaltbar, sodass sowohl
- die Stifter:innen selbst, als auch
- Familienmitglieder oder
- Dritte
Mitglieder des Vorstandes werden können.
Für die bestmögliche Organisation der Stiftung und damit für die optimale Umsetzung des individuellen Stiftungszwecks können verschiedene Gestaltungen sinnvoll sein. So kann man beispielsweise auch freiwillige Organe bilden.
Ergebnisse des Probestiftens finalisieren und umsetzen
Die vorherigen Schritte werden zusammengeführt und nochmal im Gesamten mit dem Mandanten besprochen. Das Ergebnis ist ein zielgerichtetes, individuelles sowie funktional und steuerlich optimiertes Konzept.
Welche zusätzlichen Faktoren gibt es bei einer Familienstiftung?
Nicht nur die Übertragung an die Stiftung ist erbschaft- bzw. schenkungsteuerpflichtig, soweit keine Steuerbefreiung greift. Alle 30 Jahre kann ein Erbfall, der erbersatzsteuerpflichtig ist, fingiert werden. Auch der Umgang mit der Erbersatzsteuer und deren Vermeidung ist Bestandteil unserer Beratung.
Unsere Einschätzung
Die Familienstiftung bietet eine umfangreiche Absicherung der Familien- und Unternehmerinteressen. Jedoch ist hierzu eine umfangreiche und transparente Beratung zu den nicht nur steuerlichen Vor- und Nachteilen einer Familienstiftung zwingend notwendig. Bei uns haben Sie den Vorteil, dass unsere Expert:innen zusätzlich auch noch eine ertragsteuerliche Optimierung durchführen.
Haben Sie Fragen dazu? Sprechen Sie unsere Experten Wilhelm Kollenbroich und Akram Juja an.