Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung angepasst. Senken Sie Energiekosten, steigern Sie den Immobilienwert und nutzen Sie neue staatliche Förderprogramme!
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9. August 2024

Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung angepasst

Kategorien: Steuerberatung

Die energetische Sanierung von Gebäuden gewinnt in Zeiten steigender Energiekosten und des zunehmenden Bewusstseins für den Klimaschutz immer mehr an Bedeutung. Eine energetische Sanierung kann nicht nur den Energieverbrauch und die Betriebskosten erheblich senken, sondern auch den Wert einer Immobilie steigern. Eine energetische Sanierung ist mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Um Anreize für energetische Sanierungen zu schaffen, unterstützt der Staat die Umsetzung entsprechender Maßnahmen finanziell. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die Vorteile der energetischen Sanierung und die verfügbaren Förderprogramme. 

Was ist eine energetische Sanierung?

Unter einer energetischen Sanierung versteht man Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Dazu gehören unter anderem die Dämmung der Fassade, des Dachs und der Kellerdecke, der Austausch alter Fenster und Türen sowie die Modernisierung der Heizungsanlage. 

Welche Vorteile hat eine energetische Sanierung?

Der größte Vorteil einer energetischen Sanierung ist die Reduzierung des Energieverbrauchs. Durch bessere Dämmung und effiziente Heiztechnik kann der Energiebedarf eines Hauses erheblich gesenkt werden. Dies führt direkt zu niedrigeren Heiz- und Stromkosten. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise bedeutet das eine spürbare Einsparung. 

Ein weiterer bedeutender Vorteil ist die positive Auswirkung auf die Umwelt. Durch den geringeren Energieverbrauch sinken auch die CO₂-Emissionen. Energetisch sanierte Gebäude tragen somit aktiv zum Klimaschutz bei.  

Investitionen in die Energieeffizienz eines Gebäudes zahlen sich oft auch finanziell aus. Energetisch sanierte Häuser sind auf dem Immobilienmarkt gefragter und erzielen höhere Verkaufspreise. Käufer:innen achten zunehmend auf niedrige Betriebskosten und nachhaltige Bauweise, was den Wert eines sanierten Hauses steigert. 

Staatliche Förderung für die energetische Sanierung – Welche Förderprogramme gibt es?

Das bekannteste Förderprogramm für energetische Sanierungen in Deutschland ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderung besteht aus drei Teilprogrammen: 

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) Das Teilprogramm fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung und Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.
    Die Förderquoten und die Höchstgrenzen sind abhängig von der zu fördernden Maßnahmen. 

    Die Antragstellung erfordert die Einbindung von Energieeffizienz-Expert:innen (EEE). 
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)Auch bei diesem Teilprogramm werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung und Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms gefördert.
    Für eine Förderung müssen Mindestanforderungen erfüllt werden. Sie finden die Mindestanforderungen für dieses Teilprogramm hier.Auch diese Antragstellung erfordert die Einbindung von Energieeffizienz-Expert:innen (EEE). 
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)Bei diesem Teilprogramm werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen, gefördert. Eine Übersicht der förderbaren Einzelmaßnahmen finden Sie hier.
    Antragsberechtigt sind alle Investor:innen (z. B. Hauseigentümer:innen, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Antragsberechtigt sind auch Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.Anträge für alle Teilprogramme können über das BAFA-Portal gestellt werden. 

Unsere Einschätzung zur energetischen Sanierung

Die energetische Sanierung von Gebäuden ist entscheidend im Kampf gegen den Klimawandel und bietet zugleich erhebliche finanzielle Vorteile für Immobilienbesitzer:innen. Durch die Senkung des Energieverbrauchs und der Betriebskosten, die Reduzierung von CO₂-Emissionen und die Steigerung des Immobilienwertes leisten energetisch sanierte Gebäude einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und zur Förderung einer nachhaltigen Lebensweise.  

Die staatliche Förderung ist ein wesentlicher Anreiz, um mehr Menschen zur energetischen Sanierung ihrer Immobilien zu motivieren. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet zahlreiche Möglichkeiten für Immobilienbesitzer:innen ihre Gebäude energetisch zu sanieren.  

Egal ob Wohn- oder Nichtwohngebäude – durch die Förderung wird ein erheblicher Teil der Sanierungskosten abgedeckt, was die Wirtschaftlichkeit der Investition deutlich verbessert. Haben Sie Interesse an der Beantragung von Fördermitteln? Sprechen Sie uns jederzeit an, wir beraten Sie. Auch bei weiteren Fragen rund um das Thema Fördermittel ist Projektleiter Public Services und Fördermittelberater Alexander Lejer Ihr Ansprechpartner. 

Alexander Lejer

Projektleiter Public Services / Fördermittelberatung

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