Environmental Social and Corporate Governance (ESG) - Teil 1: Eine umfassende Nachhaltigkeitsprüfung?
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6. November 2023

Environmental Social and Corporate Governance (ESG) – Teil 1: Eine umfassende Nachhaltigkeitsprüfung?

Inhaltsverzeichnis

Der Begriff ESG, also Environmental Social and Corporate Governance, zu Deutsch Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, beschreibt drei nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen. Durch entsprechende Regelwerke zur Berichterstattung soll eine Bewertung der nachhaltigen und ethischen Praxis von Unternehmen erleichtert und ermöglicht werden. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum ESG.

ESG- Environmental Social and Corporate Governance- Was versteht man unter der Begrifflichkeit?

Jeder der drei Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung werden Kriterien zugeordnet. Ihre Erfüllung wird anhand der Angaben eines Unternehmens bewertet. Von dem Bereich Umwelt soll der „Schutz der natürlichen Ressourcen durch ein Unternehmen“ erfasst werden. Darin befinden sich Kriterien zu den Themen Klimaschutz, Umgang mit Ressourcenknappheit, Wasser und Artenvielfalt. Der Bereich Soziales deckt die Arbeitsbedingungen eines Unternehmens ab. Bewertet werden soll unter anderem der Umgang mit Mitarbeitenden, das Sicherheits- und Gesundheitsmanagement, der demografische Wandel sowie Ernährungssicherheit. Als letztes steht der Bereich der Unternehmensführung: Neben dem Risiko- und Reputationsmanagement werden beispielsweise Aufsichtsstrukturen, Compliance und Korruption bewertet.

Welchem Zweck dienen die ESG-Kriterien?

Transparenz und Nachhaltigkeit rücken für (potentielle) Kund:innen immer mehr in den Vordergrund. Je mehr ESG-Kriterien ein Unternehmen erfüllt, desto wettbewerbsfähiger ist es und desto größer sind seine Wachstumschancen. Legt ein Unternehmen Informationen zu den ESG-Kriterien offen, geht es damit weit über die Finanzkennzahlen hinaus. Investor:innen und potentielle Kund:innen erlangen durch die gesteigerte Transparenz einen umfassenderen Einblick. Die ESG- Kriterien werden teilweise herangezogen, wenn es um die Aufnahme oder den Ausschluss eines Unternehmens aus einem Investmentportfolio geht. ESG bietet somit Verbraucher:innen und Investor:innen die Möglichkeit für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit bei finanziellen Entscheidungen. Da nachhaltige Investitionen ein exponentielles Wachstum erfahren, gewinnt auch ESG weltweit immer stärker an Bedeutung.

ESG in Deutschland und der EU

Schwierig war bisher der direkte Vergleich von Unternehmen. In Ermangelung eines umfassenden international einheitlichen Katalogs an ESG-Kriterien existierten diverse Regelwerke nebeneinander.

Die seit 2014 geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) der EU deckt nur einen begrenzten Bereich ab. Damit können umfassende Auskünfte im Bereich Nachhaltigkeit bisher nicht erreicht werden. Mehr Uniformität und Auskunft soll nun die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)- Richtlinie der EU schaffen. Die EU-Kommission will ab 2024 große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von über 200 Millionen Euro oder Umsatz von 40 Millionen Euro, sowie börsenorientierte Unternehmen zu einer umfangreichen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten. Die Verpflichtung soll in den Folgejahren auf weitere Unternehmen und Betriebe ausgeweitet werden. Ziel der CSRD-Richtlinie ist das Schließen bestehender Lücken in der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht und die Einführung verbindlicher Berichtsstandards in der EU. Zudem soll die Berichterstattung extern überprüft werden. So soll sich ein einheitlicher Kontrollmechanismus etablieren, der zu einer direkten Vergleichbarkeit der Unternehmen führt.

Unsere Einschätzung

Ob die CSRD-Richtlinie wirklich einen Fortschritt bedeutet und Transparenz und Uniformität in den Dschungel der ESG-Kriterien bringt, bleibt abzuwarten. Bislang wurden die Ergebnisse der European Financial Reporting Advisory Group, die sich mit der Erstellung von einheitlichen Maßstäben zur Berichterstattung befasst, nicht bekanntgegeben. Wenn Sie Fragen zum Nachhaltigkeitsreporting haben, sprechen Sie uns gerne an.

 

 

Expert:innen zu diesem Thema

Thilo Marenbach

Partner, Vorstand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sustainability Auditor

Tino Wunderlich

Associate Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Bereich Energiesteuern

Wilhelm Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Zertifizierter Stiftungsberater und –manager (FS), Diplom-Kaufmann (FH)

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