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10. Januar 2025

Erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer: So sparen Immobilienunternehmen

Kategorien: Steuerberatung

In diesem Beitrag möchten wir Sie über die wesentlichen Aspekte der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung i. S. des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG (auch erweiterte Grundstückskürzung genannt) informieren. Hierzu stellen wir Ihnen die Vorteile, die Voraussetzungen, etwaige Nutzungsmöglichkeiten und aktuelle Entwicklungen aufgrund von Urteilen des BFH und der Finanzgerichte vor. 

Wir werden Ihnen die grundsätzlichen Vorteile der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung erörtern, aufgrund derer die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung insbesondere für Grundstücksunternehmen von wesentlicher Bedeutung ist. 

Die einfache und erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer im Überblick

Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, der auf Basis des nach Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz ermittelten Gewinns bestimmt wird, ergänzt um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen gemäß den §§ 8 und 9 GewStG. Die Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG soll Doppelbelastungen mit Realsteuern wie Grundsteuer und Gewerbesteuer vermeiden und ist insbesondere für Immobilienunternehmen relevant, da sie zwei verschiedene Kürzungsarten des Gewerbeertrags umfasst. 

Die einfache gewerbesteuerliche Kürzung kann – ohne die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen – von jeglichen grundbesitzhaltenden Unternehmen in Anspruch genommen werden. Seit der Änderung durch das Jahressteuergesetz 2024 kann bei Inanspruchnahme dieser Kürzung die Gewerbesteuer um die tatsächliche gezahlte Grundsteuer gekürzt werden.  

Immobilienunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz und Kapitalvermögen verwalten, haben Anspruch auf die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung. Vorausgesetzt, die entsprechenden Bedingungen werden erfüllt, lassen sich alle Erträge aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes für die Festsetzung der Gewerbesteuer kürzen. Für Grundstücksunternehmen kann dies eine erhebliche Steuerersparnis darstellen, da so ein Großteil der Erträge von der Besteuerung mit Gewerbesteuer ausgenommen wird. 

Wie die gewerbesteuerliche Kürzung Doppelbelastungen verhindert

Durch die einfache gewerbesteuerliche Kürzung für Grundbesitz soll die Doppelbelastung bestimmter Ertragsteile sowohl mit Grundsteuer als auch mit Gewerbesteuer vermieden werden. So sollen Unternehmen, die eigenen Grundbesitz halten, mit Unternehmen gleichbehandelt werden, die die von ihnen genutzten Gebäude oder Räumlichkeiten lediglich angemietet haben. 

Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung soll hingegen durch die vollständige Entlastung von der Gewerbesteuer nicht nur Grundstücksunternehmen von der Doppelbelastung mit Grundsteuer befreien. Ziel ist hingegen, die steuerliche Belastung von Grundstücksunternehmen, die Kraft Rechtsform Gewerbesteuer zahlen, steuerlich Privatpersonen oder vermögensverwaltenden Personengesellschaften, die keine Gewerbesteuer zu zahlen haben, anzunähern. 

Grundstücksunternehmen profitieren von der erweiterten Kürzung

Grundstücksunternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, profitieren durch die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung von einer Reduktion der Gewerbesteuer zwischen 7% und 22% auf erzielte Mieterträge. Die Gewerbesteuer fällt nur auf die Erträge an, die aus unschädlichen Tätigkeiten stammen, wie z. B. Kapitaleinkünfte oder Erträge aus der Überlassung von Betriebsvorrichtungen innerhalb der Bagatellgrenzen.  

Neben der klaren Steuerersparnis führt die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung auch zu Planungssicherheit für Immobilienunternehmen, da Erhöhungen des Gewerbesteuerhebesatzes sich nicht auf die Steuerbelastung auswirken. So kann die Kalkulation der Rentabilität von Grundstücksprojekten einfacher erfolgen. 

Unsere Einschätzung: Die erweiterte Kürzung stärkt Wettbewerbsfähigkeit und schafft Steuerersparnis

Insgesamt stellt die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ein äußerst wertvolles Instrument für Unternehmen dar, die sich auf die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz konzentrieren. Die erhebliche Steuerersparnis kann die Wettbewerbsfähigkeit von Grundstücksunternehmen stärken und zu besserer Planungssicherheit führen. 

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