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31. Oktober 2024

Die Inflationsausgleichsprämie: Steuerfreie Unterstützung für Arbeitnehmer:innen bis Ende 2024

Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist eine steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlung, die Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten bis zum 31. Dezember 2024 gewähren können. Diese Maßnahme wurde von der Bundesregierung als Teil des dritten Entlastungspakets eingeführt, um Arbeitnehmer:innen angesichts steigender Lebenshaltungskosten zu unterstützen. 

Was ist die Inflationsausgleichsprämie? 

Die Inflationsausgleichsprämie ermöglicht es Arbeitgebenden, ihren Mitarbeitenden eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Diese Prämie ist sowohl von der Lohnsteuer als auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Die gesetzliche Grundlage für die IAP findet sich in § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes (EStG) 

Lesen Sie auch wie die Inflationsausgleichsprämie funktioniert 

Wichtige Eckpunkte der Inflationsausgleichsprämie 

  • Höchstbetrag: Bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmende 
  • Zeitraum: Zahlbar vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 
  • Steuerliche Behandlung: Steuer- und sozialversicherungsfrei 
  • Auszahlungsform: Einmalzahlung oder in Teilbeträgen möglich 
  • Anspruch: Freiwillige Leistung des Arbeitgebenden, kein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer:innen  

Lesen Sie auch unseren Betrag zum Inflationsausgleichsgesetz und der Abbau der kalten Progression. 

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit 

Damit die Inflationsausgleichsprämie steuerfrei bleibt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 

  1. Die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. 
  2. Der Inflationsbezug muss bei der Auszahlung deutlich erkennbar sein, z.B. durch einen Vermerk auf der Lohnabrechnung. 
  3. Die Prämie darf nicht bereits bestehende Leistungen ersetzen. 

Wer kann die Inflationsausgleichsprämie erhalten? 

Die IAP kann grundsätzlich allen Arbeitnehmer:innen im steuerlichen Sinne gewährt werden, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung. Dies schließt ein: 

  • Vollzeitbeschäftigte 
  • Teilzeitbeschäftigte 
  • Minijobber 
  • kurzfristig Beschäftigte 
  • Auszubildende 
  • Praktikant:innen 
  • Arbeitnehmer:innen in Elternzeit 

Lesen Sie auch unseren Beitrag zur Inflationsausgleichsprämie für Gesellschafter-Geschäftsführer. 

Auszahlungsmöglichkeiten 

Arbeitgeber:innen haben bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie verschiedene Optionen: 

  • Einmalzahlung des Gesamtbetrags 
  • Auszahlung in mehreren Teilbeträgen 
  • Kombination aus Geldleistungen und Sachbezügen (z.B. Tankgutscheine)

Vorteile für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen 

Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist eine steuerfreie Sonderzahlung, die Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeitenden bis Ende 2024 gewähren können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die finanziellen Belastungen durch steigende Lebenshaltungskosten abzumildern. Hier sind die Vorteile für beide Seiten: 

Vorteile für Arbeitgeber:innen

  • Steuer- und Sozialabgabenfreiheit: Die Prämie ist vollständig von Steuern und Sozialabgaben befreit. Arbeitgebende sparen somit erhebliche Kosten im Vergleich zu einer regulären Gehaltserhöhung. 
  • Betriebsausgaben: Die Zahlungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, was die steuerliche Belastung weiter reduziert. 
  • Mitarbeiterbindung: Durch die Gewährung der Prämie zeigen Arbeitgebende Wertschätzung und fördern die Mitarbeiterbindung. Dies kann die Motivation und Zufriedenheit der Belegschaft steigern. 
  • Flexibilität: Arbeitgebende können den Betrag flexibel gestalten und in mehreren Teilzahlungen oder als Einmalbetrag auszahlen. Dies ermöglicht eine Anpassung an die jeweilige wirtschaftliche Lage des Unternehmens. 

Vorteile für Arbeitnehmer:innen

  • Steuerfreie Zahlung: Arbeitnehmende erhalten den vollen Betrag der Prämie ohne Abzüge, was ihre finanzielle Situation direkt verbessert. 
  • Kaufkraftsteigerung: In Zeiten hoher Inflation hilft die Prämie, die Kaufkraft der Beschäftigten zu erhalten und finanzielle Engpässe zu vermeiden.
  • Keine Anrechnung auf Sozialleistungen: Da die Prämie steuerfrei ist, wird sie nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet, was besonders für Geringverdiener vorteilhaft ist. 

Unsere Einschätzung 

Die Inflationsausgleichsprämie bietet eine attraktive Möglichkeit für Arbeitgebende, ihre Beschäftigten finanziell zu unterstützen. Die Steuer- und Beitragsfreiheit macht sie zu einem effizienten Instrument der Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation. Allerdings sollten Arbeitgeber:innen beachten, dass die Prämie als freiwillige Leistung keinen dauerhaften Anspruch begründet. Aus steuerlicher Sicht ist es ratsam, die Gewährung der IAP sorgfältig zu dokumentieren und den Inflationsbezug klar zu kommunizieren, um spätere Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden.  

Kritisch zu sehen ist, dass die Prämie nicht allen Arbeitnehmer:innen gleichermaßen zugutekommt, da sie von der wirtschaftlichen Situation des jeweiligen Arbeitgebers oder der jeweiligen Arbeitgeberin abhängt. Dennoch überwiegen die positiven Aspekte: Die IAP stellt ein flexibles und wirksames Instrument dar, um Beschäftigte in Zeiten hoher Inflation zu entlasten, ohne dabei das Lohngefüge dauerhaft zu verändern. Wenn Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Steuerassistentin Meike Ringel oder Steuerberater Lars Rinkewitz.

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