Start Ups / Venture Capital | Haben Sie schon alle potenziellen Stolpersteine bei der Gründung bedacht? Jährlich entstehen in Deutschland laut Institut für Mittelstandsforschung etwa eine halbe Million neue Unternehmen. Leider lösen sich fast genauso viele innerhalb kurzer Zeit wieder auf. Lassen Sie sich nicht von möglichen Kosten abschrecken, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Schon in der Vorgründungsphase kann ein Experte Sie vor unangenehmen Überraschungen oder späteren Problemen, zum Beispiel mit dem Finanzamt, bewahren. Oft amortisiert sich die Gründungsberatung durch die Einbindung von Fördermitteln, etwa durch die Optimierung Ihrer Finanzierungsstruktur. In vielen Fällen kann sogar die Beratung selbst gefördert werden.

7. Mai 2024

Mitarbeiterbeteiligungen – mehr als eine attraktive Vergütung

Kategorien: Steuerberatung

Viele Start-ups sind an der Einführung nachhaltiger Entlohnungsmodelle interessiert. Diese binden Mitarbeiter:innen langfristig ans Unternehmen, steigern ihre Motivation und schaffen Identifikation mit selbigem. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sollen Anreize schaffen, die Arbeitskraft auch zukünftig bestmöglich einzusetzen und die Mitarbeiter:innen an der Wertsteigerung des Start-Ups teilhaben zu lassen. Alle Informationen zu Mitarbeiterbeteiligungen sowie ein Factsheet mit den wesentlichen Punkten finden Sie hier. 

Welche Programme zum Mitarbeiterbeteiligung gibt es?

  • VSOP (Phantom Shares alias Virtual Stock Option Plans)
  • ESOP (Employee Stock Option Plan) 
  • Echte Anteile

Welche Fragen stellen sich bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen? 

Das Start-up sollte sich vorab fragen:

  • Wie sollen die Mitbestimmungsrechte ausgestaltet sein?
  • Hat es Auswirkungen auf den Cap Table? 
  • Werden die Mitarbeiter:innen alle in der Gesellschafterliste aufgeführt?
  • Beeinflusst es die handelsrechtliche Bilanz?

Darüber hinaus gilt für die Mitarbeiter:innen:

  • Entsteht eine Dry-Income Problematik? D.h. entsteht ein zu versteuerndes Einkommen ohne Liquidität erhalten zu haben?
  • Wie wird der Wertzuwachs nach Erteilung besteuert? Als Arbeitslohn oder steuerbegünstigter Kapitalertrag?
  • Besteht die Notwendigkeit eines Notars?

VSOP als Modell für Mitarbeiterbeteiligung

VSOP steht für Virtual Stock Option Plans und ermöglicht Mitarbeiter:innen den Erwerb virtueller Anteile am Unternehmen. Im Gegensatz zu traditionellen Aktienoptionen bedarf es keines Notars. Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter:innen sind nicht vorgesehen und es gibt keine Auswirkungen auf den Cap Table oder die Gesellschafterliste. Allerdings hat das Programm Auswirkungen auf die handelsrechtliche Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens, da eine Rückstellung gebildet werden muss, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verbindlichkeit besteht. Die Besteuerung des Arbeitslohns für Mitarbeiter:innen erfolgt üblicherweise bei Auszahlung, insbesondere im Exit-Fall, während der Wertzuwachs des Unternehmens nach Ausgabe der Optionen als Arbeitslohn mit einem Steuersatz von bis zu 50 Prozent besteuert wird. Eine Dry-Income Problematik entsteht jedoch nicht, wenn keine sonstige Verwertung erfolgt.

ESOP als Modell für Mitarbeiterbeteiligung

ESOP steht für Employee Stock Option Plan. Damit erhalten Mitarbeiter:innen Optionen zum Erwerb von echten Anteilen am Unternehmen. Die Notwendigkeit eines Notars tritt erst bei späterer Kapitalerhöhung bei Ausübung der Optionen auf. Es gibt keine Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter:innen, jedoch können potenzielle ESOP-Anteile im Cap Table geführt werden, was zu einer zukünftigen Verwässerung führen kann. Bilanzielle Auswirkungen können vor dem Exit-Event auftreten, abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Plans. Die Besteuerung des Arbeitslohns für Mitarbeiter:innen erfolgt in der Regel bei Ausübung oder Veräußerung, insbesondere im Exit-Fall. Die Dry-Income Problematik tritt nicht auf, sofern keine sonstige Verwertung erfolgt. Der Wertzuwachs des Unternehmens nach Ausgabe der Optionen wird als Arbeitslohn besteuert, mit einem Steuersatz von bis zu 50 Prozent.

Echte Anteile als Modell für Mitarbeiterbeteiligung

Echte Anteile sind direkte Beteiligungen am Unternehmen, die Mitarbeiter:innen gewährt werden, wodurch diese zu Anteilseigner:innen werden. Es besteht sowohl bei der Kapitalerhöhung zur Ausgabe junger Anteile als auch bei der Übertragung bestehender Anteile die Notwendigkeit eines Notars. Mitarbeiter:innen haben grundsätzlich Mitbestimmungsrechte, die jedoch beispielsweise durch Stimmrechtspooling eingeschränkt werden können. Die Ausgabe echter Anteile hat Auswirkungen auf den Cap Table und die Gesellschafterliste, da Mitarbeiter:innen direkt Anteilseigner werden und somit die Beteiligungen der anderen Gesellschafter verwässern. Die bilanziellen Auswirkungen hängen von der genauen Ausgestaltung und den Zielen ab. Die Besteuerung und Bewertung des Arbeitslohns für Mitarbeiter:innen erfolgt bei Ausgabe oder Gewährung der Anteile. Eine Dry-Income Problematik kann auftreten, jedoch besteht die Möglichkeit eines Besteuerungsaufschubs gemäß § 19a EStG. Der Wertzuwachs des Unternehmens nach der Ausgabe echter Anteile wird als Kapitalertrag besteuert, mit einem Steuersatz von circa 27 Prozent, der entweder im Teileinkünfteverfahren oder durch Kapitalertragsteuer erhoben wird.

Factsheet zu Mitarbeiterbeteiligungen

-> HIER finden Sie ein Factsheet mit allen gebündelten Informationen.

Unsere Einschätzung 

Die Auswahl legt alle wesentlichen Features fest, die mit dem gewählten Beteiligungsprogramm einhergehen. Entscheidend hierbei ist auch die Ausgestaltung dieser Vereinbarungen. Haben Sie Fragen zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder brauchen Sie Hilfe bei der Umsetzung? Dann sprechen Sie uns gerne an.

DOWNLOAD FACTSHEET

Büsra Karadag

Associate Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, LL.M.

Martin Küsters

Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, LL.M. (Unternehmensteuerrecht)

Expert:innen zu diesem Thema

Büsra Karadag

Associate Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, LL.M.

Christian Kappelmann

Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation)

Paola Koudela

Prokuristin, Rechtsanwältin

Raphael Niederstraßer

Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt, M.A. Taxation

Thomas Budzynski

CEO, CFO, Partner, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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Prokurist, Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation)

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