Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Das Einkommensteuergesetz sieht eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c vor. Zur Förderung von energetischen Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden hat der Gesetzgeber den § 35c des Einkommensteuergesetzes eingeführt. Er ist bereits seit dem 1. Januar 2020 anwendbar. Ziel der [...]



