Abfindungen für Mieterinnen und Mieter können anschaffungsnaher Herstellungsaufwand sein
Das Finanzgericht (FG) Münster hat mit Urteil vom 12. November 2021 (Az. 4 K 1941/20 F) entschieden, dass gezahlte Abfindungen an Mieter oder Mieterinnen anschaffungsnaher Herstellungsaufwand sein können. Und zwar dann, wenn die vorzeitige Räumung der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen dient. Lesen Sie hier, was das für Sie als Immobilienbesitzer:in [...]



