Rechtliche FAQ zu Corporate Influencer:innen
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28. August 2023

Rechtliche FAQ zu Corporate Influencer:innen

Corporate Influencer:innen sind unternehmenseigene Social Media Content Creator und bewerben online die Produkte und Dienstleistungen ihres Unternehmens. Erfahren Sie hier, auf welche rechtlichen Details Sie ein Auge haben sollten.

Was sind Corporate Influencer?

Es ist kein Geheimnis, dass das Internet für die meisten Unternehmen die effektivste und flexibelste Plattform für Werbung ist. Der Einsatz von eigenen Mitarbeiter:innen als Corporate Influencer ist einer von vielen möglichen Wegen. Diese werben in sozialen und Business-Netzwerken mit ihrer Persönlichkeit und Authentizität für die Produkte der eigenen Firma und geben Einblicke. Man kann Sie auch als Markenbotschafter:innen bezeichnen. Dieses Vorgehen birgt jedoch auch rechtliche Risiken.

Brauchen Corporate Influencer:innen einen anderen Arbeitsvertrag und Zusatzvereinbarungen?

Die Verpflichtung von Mitarbeitenden als Corporate Influencer:innen ist schwierig. Da sie mit ihrer eigenen Persönlichkeit werben, reicht das Weisungsrecht der Arbeitgeber:innen nach § 106 GewO nicht aus. Die Anordnung, sich auf Social Media zu vermarkten, würde in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer:in eingreifen, was nicht erlaubt ist. Deshalb muss die Tätigkeit als Corporate Influencer:in ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten sein, oder sich aus der Position selbst ergeben. Das ist jedoch selten der Fall. Eine gute Möglichkeit für die Ernennung von Corporate Influencer:innen wäre eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Diese sollte Zusatzvergütung, Umfang und Arbeitszeit enthalten. Da der Kontakt mit Followern über die eigentliche Arbeitszeit hinausgeht, bleibt abzuwarten, was die Rechtsprechung hier zur Vereinbarkeit mit dem Arbeitszeitgesetz sagt.

Können Corporate Influencer:innen scheinselbstständig sein?

Unternehmer:innen und Corporate Influencer:innen können auch einen separaten Dienst- oder Werkvertrag neben dem Arbeitsvertrag schließen. Dann gelten die vorher genannten arbeitsrechtlichen Vorgaben nicht mehr, es besteht jedoch die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit, die man vermeiden sollte. Das kann passieren, wenn der Corporate Influencer nicht selbstständig über die Posts entscheidet, sondern von der Absprache mit dem Unternehmen abhängig ist. Um das zu verhindern, gibt es zwei Maßnahmen:

  • Der Vertrag muss auf das Unternehmen angepasst sein.
  • Das gelebte Verhältnis zwischen Corporate Influencer:in und Unternehmen muss dem Vertrag entsprechen.

Welche Haftungsrisiken entstehen durch Corporate Influencer:innen?

Sollten Corporate Influencer:innen gegen geltendes Recht verstoßen, kann es sein, dass die Arbeitgeber:innen dafür haften müssen. Hier können sich aus dem Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht folgende Strafen ergeben:

  • Unterlassungsansprüche
  • Beseitigungsansprüche
  • Schadensersatzansprüche

Bei Schadensersatzansprüchen gilt: Kann man Arbeitnehmer:innen keine Fahrlässigkeit anlasten, haften die Arbeitgeber:innen. Je gröber die Fahrlässigkeit der Arbeitnehmer:innen, desto größer ihr Anteil an der Haftung. Deshalb sollten Unternehmer:innen Social Media Guidelines erstellen, damit sie den Influencern eventuelle Fahrlässigkeit nachweisen können.

Was bringen Social Media Guidelines?

Social Media Guidelines regeln den Umgang von Mitarbeiter:innen eines Unternehmens in den sozialen Netzwerken. So steckt das Unternehmen den rechtlichen Rahmen für den Social Media-Umgang ab und verringert das eigene Haftungsrisiko. Das gilt nur für den Umgang mit den sozialen Medien im beruflichen und unternehmerischen Umfang während der Arbeitszeit und nicht im privaten Rahmen. Dabei können verschiedene Themen abgedeckt werden:

  • Der Umgang mit Inhalten anderer Nutzer:innen
  • Likes und Kommentare der eigenen Follower
  • Die Inhalte des Contents

Man kann Social Media Guidelines sowohl als Empfehlung für das Handeln, als auch als verbindliche Arbeitsanweisung formulieren. Bei letzterem müssen Unternehmer:innen jedoch auf die rechtssichere Ausgestaltung achten und die Zustimmung der Arbeitnehmer:innen oder des Betriebsrats einholen.

Wie sind die Urheberrechte von Corporate Influencer:innen verteilt?

Das Teilen oder Reposten von urheberrechtlich geschützten Inhalten kann eine Rechtsverletzung darstellen und Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche der Urheber:innen gemäß § 33 Kunsturhebergesetz verursachen. Unternehmer:innen sollten also ein Verbot von Beiträgen, die die Urheberrechte Dritter verletzen, in die Social Media Guidelines oder Zusatzvereinbarung aufnehmen. Außerdem sollten sie festlegen, dass die Urheberrechte am entsprechenden Content zunächst dem Corporate Influencer obliegen. Eine Lizenzvereinbarung zu Nutzungs- und Verwaltungsrechten kann bei der klaren Abgrenzung helfen.

Müssen Corporate Influencer:innen ihre Posts kennzeichnen?

Gemäß § 5a Abs. 6 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) müssen Corporate Influencer:innen ihre Postings kennzeichnen, solange sie einen kommerziellen Absicht verfolgen. Verstoßen die Content Creator dagegen, können ihre Arbeitgeber:innen nach § 8 Abs. 2 UWG

  • belangt und abgemahnt werden oder
  • Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche von Wettbewerber:innen und Verbraucherverbänden erhalten.

Im Gegensatz zu selbständigen Influencern müssen sie die Posts aber nur als “Werbung” kennzeichnen, wenn sie für die Posts separat bezahlt würden. Da das in der Praxis sehr selten passiert, reicht eine Kennzeichnung zur Firmenzugehörigkeit aus. Diese muss sich aus dem Beitrag selbst ergeben und nicht nur in der Biografie des Creators stehen.

Wie verhält es sich bei Corporate Influencer:innen mit dem Datenschutz?

Corporate Influencer:innen müssen folgende datenschutzrechtlichen Regeln beachten, bei deren Nichteinhaltung Strafen drohen:

Zudem können Influencer und Unternehmen eigene Datenschutzerklärungen aufsetzen.

Haben Corporate Influencer:innen eine Impressumspflicht?

Ja. Sobald ein Social Media-Profil geschäftsmäßig genutzt wird, unterliegt es der Impressumspflicht. Dabei muss nicht mal eine Absicht zur Gewinnerzielung bestehen. Die Nutzung ist bereits geschäftsmäßig, wenn man den Kanal zu einem wiederkehrenden Bestandteil der Beschäftigung machen will. So auch bei Corporate Influencer:innen.

Unsere Einschätzung

Es ist bereits bewiesen, dass das Marketing mit Persönlichkeiten Vorteile bringt. Wir raten: Schaffen Sie vor der Einstellung oder Ernennung eines Corporate Influencers Rechtssicherheit und achten Sie auf Ihre Unternehmensstruktur. Wenn Sie rechtliche Fragen zu Corporate Influencer:innen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Marcus Büscher

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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