Die Bundesregierung bringt umfassende Steuerreformen auf den Weg, um Maßnahmen der Wachstumsinitiative und des Koalitionsvertrags umzusetzen.
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15. August 2024

Bundesregierung plant umfassende Steuerreformen zur Entlastung

Kategorien: Steuerberatung

Steuerreformen: Die Bundesregierung hat in der letzten Woche das Steuerfortentwicklungsgesetz auf den Weg gebracht, um die Maßnahmen der Wachstumsinitiative vom 5. Juli 2024 sowie die im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben umzusetzen.

Steuermindereinnahmen und Degressive Abschreibung

Die Steuermindereinnahmen der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen knapp 21 Mrd. Euro jährlich betragen, wovon allein auf die Erhöhung (20% auf 25%) und Verlängerung (bis 2028) der degressiven Abschreibung knapp 7 Mrd. Euro entfallen.  

Änderungen bei der Poolabschreibung 

Die Poolabschreibung soll zukünftig für Anschaffungskosten von 800 bis 5.000 Euro gelten und lediglich drei statt fünf Jahre betragen. Für die Poolabschreibung und auch für die GWG-Abschreibung soll die gesonderte Aufzeichnungspflicht entfallen.  

Ebenfalls enthalten ist die Anhebung der maximalen Bemessungsgrenze bei der Forschungszulage von 10 auf 12 Mio. Euro. 

Positive Reaktionen auf den Gesetzesentwurf 

Wir begrüßen den Vorstoß der Bundesregierung die steuerlichen Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative vom 5. Juli 2024 sowie aus dem Koalitionsvertrag umsetzen zu wollen. 

Maßnahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes im Überblick 

  • Anhebung der degressiven Abschreibung von 20% auf 25% und Verlängerung bis 2028 
  • Erhöhung der Grenzen der Poolabschreibung von 250 auf 800 Euro (Einstieg) und von 1.000 auf 5.000 Euro maximale Anschaffungskosten 
  • Erhöhung der maximalen Bemessungsgrenze der Forschungszulage von 10 Mio. auf 12 Mio. Euro jährlich 
  • Meldepflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen 
  • Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren 
  • Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 (mit Ausnahme des Eckwerts der sog. „Reichensteuer“) 
  • Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 
  • Anhebung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer um 300 auf 12 084 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 um weitere 252 auf 12 336 Euro 
  • Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 auf 6 672 Euro und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 um 156 auf 6 828 Euro 
  • Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2025 von 250 auf 255 Euro monatlich sowie Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2026 auf 259 Euro monatlich 
  • Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit 
  • Steuerbefreiung der Stiftung Generationenkapital 

Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzes 

Geplant ist, dass der Deutsche Bundestag nach erster Lesung am 26. September 2024 den Gesetzentwurf in den Finanzausschuss überweisen wird, der voraussichtlich am 7. Oktober 2024 eine öffentliche Anhörung durchführen wird. Der Gesetzesbeschluss in 2./3. Lesung ist für den 18. Oktober 2024 vorgesehen, so dass die Zustimmung des Bundesrates am 22. November 2024 erfolgen könnte. 

Wegfall der Aufzeichnungspflichten 

Es ist vorgesehen, dass für die Poolabschreibung und auch für die GWG-Abschreibung die gesonderten Aufzeichnungspflichten entfallen sollen. 

Anpassung der Tarifeckwerte der Einkommensteuer 

Positiv ist auch die Anhebung der Tarifeckwerte der Einkommensteuer an die erwartete Inflation für die Jahre 2025 und 2026. Denn dadurch werden auch die vielen Personenunternehmen in Deutschland entlastet, für die die Einkommensteuer wegen der weitestgehenden Anrechnung der Gewerbesteuer hierauf die eigentliche Unternehmensteuer ist. 

Kritische Betrachtung der Meldepflicht 

Leider wurde erneut die Mitteilungspflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen aufgenommen. Diese Pflicht würde mit einem deutlichen Aufbau von Steuerbürokratie verbunden sein und sehen wir daher kritisch. Denn diese Maßnahme passt definitiv nicht zur Initiative der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen und damit Unternehmen und Verwaltungen zu entlasten. 

Engagement für Bürokratieabbau 

Über unsere Gremienarbeit werden wir uns dafür einsetzen, dass es zu Entlastungen der Unternehmen und Verwaltung kommt und die Bundesregierung auch dazu angehalten wird, weiter und mehr Bürokratie abzubauen.  

Unsere Einschätzung für Steuerreformen

Die beabsichtigten Maßnahmen bewerten wir positiv, wenngleich u. E. auch eine Anhebung der GWG-Grenze ein wichtiger Impuls für mehr Investitionen und ein deutlicher Abbau von Bürokratie gewesen wäre. Besonders begrüßen wir den Wegfall der gesonderten Aufzeichnungspflichten für die Pool- und GWG-Abschreibung sowie die Anpassung der Einkommensteuertarife an die Inflation. Kritisch sehen wir jedoch die erneute Aufnahme der Mitteilungspflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen, da diese nicht zur Bürokratieabbau-Initiative der Bundesregierung passt. Haben Sie weitere Fragen zum Thema, wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren Steuerberater Michael Simon. 

Michael Simon

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