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19. November 2024

Teil 2: Bürokratieentlastungsgesetz IV – rechtliche Entlastung für Unternehmen

Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz zielt darauf ab, Unternehmen in Deutschland durch vereinfachte Prozesse und digitale Lösungen zu entlasten. Im ersten Teil unseres Beitrags haben wir die steuerlichen Entlastung durch das BEG IV beleuchtet. Im zweiten Teil widmen wir uns den rechtlichen Neuerungen und zeigen auf, wie das BEG IV Unternehmen flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten und eine Entlastung in administrativen Prozessen bietet. 

Erleichterungen bei der Vertragsgestaltung und im Zivilrecht

Eine zentrale Maßnahme des BEG IV ist die Einführung der Textform als Alternative zur bisherigen Schriftform für zahlreiche zivilrechtliche Vereinbarungen, einschließlich Gewerberaum-Mietverträge. Diese Änderung erlaubt Unternehmen eine einfachere digitale Abwicklung von Verträgen und reduziert den administrativen Aufwand erheblich. Auch Betriebskostenabrechnungen können nun digital bereitgestellt werden. Des Weiteren dürfen öffentliche Versteigerungen künftig online per Livestream oder in hybrider Form stattfinden. 

Bürokratieentlastungsgesetz: Arbeitsrechtliche Anpassungen

Das BEG IV bringt außerdem bedeutende Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Arbeitsverträge können nun in Textform abgeschlossen werden, was die bisherige Schriftform ablöst und eine flexiblere Handhabung im Arbeitsalltag ermöglicht. Auch im Nachweisgesetz (NachwG), Sozialgesetzbuch (SGB VI), Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und der Gewerbeordnung (GewO) wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen. Arbeitszeugnisse dürfen künftig digital erstellt werden, und Anträge auf Elternzeit können nun ebenfalls digital abgewickelt werden. 

Optimierung des Datenaustauschs und der Meldepflichten

Das BEG IV führt den automatisierten Austausch wichtiger Dokumente ein, beispielsweise durch die Übermittlung von Geburtsurkunden von Standesämtern bei der Beantragung von Elterngeld und von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch Krankenkassen. Dieser automatisierte Datenabruf verringert den bürokratischen Aufwand und beschleunigt Prozesse in der Verwaltung. 

Unsere Einschätzung zur rechtlichen Entlastung für die deutsche Wirtschaft durch neues Gesetz

Die rechtlichen Änderungen des BEG IV versprechen Unternehmen eine merkliche Entlastung und fördern agile, digitale Arbeitsabläufe. Die Einführung der Textform für Arbeitsverträge und viele zivilrechtliche Verträge wird den administrativen Aufwand in der Vertragsgestaltung deutlich reduzieren. Die neuen Möglichkeiten zur Digitalisierung sowie die steuerlichen Erleichterungen, die wir im ersten Teil behandelt haben, versprechen der aktuellen Wirtschaft in Deutschland eine spürbare Entlastung– insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die oft über begrenzte personelle Ressourcen verfügen.  

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bei Rechtsfragen gerne an Esengül Aslan und bei Steuerfragen an Nico Kurth – wir unterstützen Sie dabei, die Neuerungen des BEG IV effizient für Ihr Unternehmen umzusetzen. 

Kontaktformular

Nico Kurth

Associate Partner und Steuerberater

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