Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft
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15. Februar 2023

Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft

Kategorien: Allgemein

Die Umsatzsteuer ist eine wichtige Steuer in der Bauwirtschaft. Sie fällt für die meisten Leistungen an, die bei Bauprojekten erbracht werden. Unternehmen der Bauwirtschaft sollten das Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft vom 27. Januar 2023 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) kennen. Was Sie wissen sollten, finden Sie hier.

Worum geht es in dem Merkblatt vom BMF?

Am 27. Januar 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Merkblatt zur Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft veröffentlicht. Es richtet sich in erster Linie an Bauunternehmer, die Umsätze ausführen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nicht nach § 13b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) schuldet.  

Es enthält wichtige Informationen zu den steuerlichen Anforderungen, die Unternehmer erfüllen müssen, um ihre umsatzsteuerlichen Pflichten zu erfüllen. Zum anderen enthält es auch eine detaillierte Erläuterung der verschiedenen Umsatzsteuerregeln, die für die Bauwirtschaft gelten. Zudem gibt es eine umfassende Anleitung für Unternehmen zur korrekten Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer.

Die Besteuerung von Leistungen im Zusammenhang mit Bauprojekten

Das Merkblatt erarbeitet die Abgrenzung von Werklieferungen und Werkleistungen bei Bauprojekten und stellt dar, wann in diesem Zusammenhang Teilleistungen vorliegen können. Es enthält auch einen Katalog von Teilungsmaßstäben für Bauleistungen. Zur Annahme von Teilleistungen müssen neben der wirtschaftlichen Teilbarkeit aber auch drei weitere Anforderungen erfüllt sein:

  1. Eine gesonderte vertragliche Vereinbarung,
  2. eine gesonderte Abnahme und
  3. ein gesondert abzurechnendes Entgelt.

Steuerliche Auswirkungen

Das Merkblatt beinhaltet die steuerlichen Auswirkungen für Bauunternehmen hinsichtlich der Entstehung der Steuer bei Teilleistungen als auch bei Voraus- und Abschlagszahlungen.

Auch auf die Ausstellung von Rechnungen und den Vorsteuerabzug wird eingegangen. Des Weiteren werden mögliche Auswirkungen auf den ertragsteuerlichen Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48 ff. EStG) beschrieben. Dann muss der Leistungsempfänger für den Empfang von Bauleistungen unter bestimmten Voraussetzungen einen 15-prozentigen Steuerabzug von der vereinbarten Bruttovergütung einbehalten.

Abschließend geht das Merkblatt auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und Berichtigungspflichten bei möglichen Fehlern ein.

Unsere Einschätzung

Das BMF-Merkblatt (III C 2 – S-7270 / 20 / 10002 :001 vom 27. Januar 2023) bietet wichtige Informationen zur Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft. Es hilft Bauunternehmen bei der Erfüllung der Anforderungen und Regeln zur Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer. Ein Merkblatt mag zwar wichtig sein, es bleibt aber eine allgemeine Richtlinie für die Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft. Wir raten aus Erfahrung dazu, für spezifische Fragen und Probleme zu einer individuellen Beratung.

Haben Sie Fragen oder Probleme hinsichtlich der Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft? Benötigen Sie Unterstützung? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

Marcus Sauer

Partner und Steuerberater

Michael Simon

Partner und Steuerberater

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