BGH zur Testierfreiheit: Ärzt:innen dürfen Vermächtnisse annehmen
Mit Urteil vom 16. April 2024 (Az. IV ZR 93/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein vielbeachtetes Signal zur Testierfreiheit von Patient:innen und deren Verhältnis zur ärztlichen Berufsordnung gesetzt. Die Entscheidung: Ärzt:innen dürfen testamentarisch als Erb:innen oder Vermächtnisnehmer:innen bedacht werden – selbst dann, wenn die Berufsordnung ihrer Ärztekammer dies grundsätzlich [...]















