Wie das Außensteuergesetz und zinslose Gesellschafterdarlehen in Krisenzeiten Ihre Liquidität sichern können.
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7. Juni 2024

§ 1 Absatz 3d Außensteuergesetz (AstG) und Finanzierung in der Krise: Zinslose Gesellschafterdarlehen bei drohender Insolvenz

Kategorien: Steuerberatung

Die aktuelle Krise stellt Unternehmen vor große finanzielle Herausforderungen. Gerade grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen rücken dabei in den Fokus. Mit dem Wachstumschancengesetz, das der Bundesrat am 22.03.2024 verabschiedet hat, wurden neue Regelungen für solche Finanzierungsbeziehungen und -dienstleistungen in § 1 Abs. 3d und 3e Außensteuergesetz eingeführt.

1 Abs. 3d AStG konkretisiert den Fremdvergleichsgrundsatz bei Inbound-Finanzierungen. Eine Finanzierungsbeziehung ist nur dann fremdüblich, wenn der Finanzierungsempfänger glaubhaft machen kann, dass er den Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit hätte erbringen können (Verschuldungskapazität), die Finanzierung wirtschaftlich benötigt und für den Unternehmenszweck verwendet (Finanzierungsbedarf). Andernfalls wird der Zinsabzug vollständig versagt.

In Krisenzeiten, insbesondere wenn eine Insolvenz droht, können zinslose Gesellschafterdarlehen eine Möglichkeit sein, die Liquidität zu sichern. Fraglich ist jedoch, wie solche Darlehen im Rahmen des § 1 Abs. 3d Außensteuergesetz zu behandeln sind.

Einerseits könnte argumentiert werden, dass zinslose Darlehen in Krisensituationen fremdüblich sein können, da auch fremde Dritte einem Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten unter Umständen zinsfrei Geld leihen würden, um eine Insolvenz abzuwenden. Andererseits sieht § 1 Abs. 3d AStG vor, dass eine Finanzierung für den Unternehmenszweck verwendet werden muss. Bei drohender Insolvenz könnte dies in Frage gestellt werden.

Unsere Einschätzung zu den neuen Regelungen im Außensteuergesetz (AStG)

Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung und die Gerichte mit dieser Thematik umgehen werden. Unternehmen sollten in jedem Fall sorgfältig dokumentieren, dass das zinslose Gesellschafterdarlehen zur Abwendung eines Insolvenzantrags notwendig war und dass auch ein fremder Dritter unter vergleichbaren Umständen ein solches Darlehen gewährt hätte.

Zudem sollten die allgemeinen Anforderungen des § 1 Abs. 3d Außensteuergesetz beachtet werden, insbesondere hinsichtlich der Verschuldungskapazität und des Finanzierungsbedarfs. Eine sorgfältige Dokumentation und gegebenenfalls die Einholung einer steuerlichen Beratung können helfen, spätere Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung zu vermeiden.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren und ob sie gerade in Krisenzeiten zu mehr Steuergerechtigkeit, Planungssicherheit und Liquiditätsplanung beitragen können. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung genau beobachten und ihre Finanzierungsstruktur laufend überprüfen, um auch in schwierigen Zeiten handlungs- und insbesondere zahlungsfähig zu bleiben.

Bei ECOVIS KSO unterstützen wir Sie gerne jederzeit bei den Themen Liquidität, Liquiditätsplanung und Finanzierung in Krisenzeiten. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Niels Webersinn

Associate Partner, Steuerberater

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