
10. August 2026
EU-Brieftasche für Unternehmen: Was die geplante digitale Identität für Ihr Unternehmen bedeutet
Inhaltsverzeichnis
Die EU-Kommission plant mit der EU-Brieftasche für Unternehmen (European Business Wallet, EUBW) eine vertrauenswürdige digitale Identität, über die Unternehmen elektronische Dokumente künftig sicher mit Behörden und Geschäftspartner:innen austauschen könnten. Wichtig vorab: Es handelt sich um einen Verordnungsvorschlag, der sich noch im EU-Gesetzgebungsverfahren befindet, nicht um geltendes Recht. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat dazu erneut Stellung bezogen und konkrete Forderungen formuliert.
Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet auf europäischer Ebene weiter voran. Nach der europäischen digitalen Identität für Bürger:innen rückt nun eine entsprechende Lösung für Unternehmen in den Fokus: die EU-Brieftasche für Unternehmen. Sie soll Verwaltungsverfahren modernisieren, Medienbrüche abbauen und den Austausch zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen effizienter gestalten. In diesem Beitrag erläutern wir, was hinter dem Vorhaben steckt, in welchem Stadium es sich befindet, was der DStV fordert und was das perspektivisch für Ihr Unternehmen bedeuten könnte.
Was ist die EU-Brieftasche für Unternehmen und welches Ziel verfolgt sie?
Über die EU-Brieftasche für Unternehmen sollen sich elektronische Dokumente sicher austauschen und gegenüber Behörden, Geschäftspartner:innen sowie anderen öffentlichen Stellen digital verwenden lassen. Vorgesehen sind die Anwendungsbereiche B2G (Unternehmen gegenüber Verwaltung), B2B (Unternehmen untereinander) und G2G (Verwaltung untereinander).
Praktisch gedacht könnte die EUBW beispielsweise die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Übermittlung von Bescheinigungen oder das Einholen von Genehmigungen schneller, sicherer und grenzüberschreitend abbilden. Das übergeordnete Ziel ist, papierbasierte Verfahren und wiederholte Identitätsprüfungen zu reduzieren und damit die digitale Transformation der europäischen Wirtschaft voranzutreiben.
Worin unterscheidet sich die EUBW von der EUDI-Wallet?
In der öffentlichen Diskussion werden zwei Vorhaben häufig vermischt, die voneinander zu trennen sind:
- Die EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) ist die digitale Brieftasche für natürliche Personen. Sie beruht auf der bereits beschlossenen Verordnung über die europäische digitale Identität (eIDAS 2.0) und soll von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Mit ihr sollen Bürger:innen Ausweis, Führerschein oder Nachweise digital auf dem Smartphone verwalten.
- Die EUBW zielt dagegen auf Unternehmen. Sie ist Gegenstand eines eigenen, neueren Verordnungsvorschlags der EU-Kommission und durchläuft derzeit erst das Gesetzgebungsverfahren.
Kurz gesagt: Die EUDI-Wallet betrifft die persönliche digitale Identität, die EUBW die geschäftliche. Beide sollen perspektivisch ineinandergreifen, etwa damit Unternehmer:innen zwischen privater und geschäftlicher Nutzung wechseln können. Rechtlich und zeitlich stehen sie jedoch auf unterschiedlichen Stufen.
In welchem Stadium befindet sich das EUBW-Vorhaben?
Bei der EUBW handelt es sich um einen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission. Diese hat den Vorschlag am 19. November 2025 als Teil des Digital-Omnibus-Pakets vorgelegt (COM(2025) 838). Der Rat der EU hat am 9. Juni 2026 seine Verhandlungsposition (allgemeine Ausrichtung) beschlossen. Das Europäische Parlament hat seine Position noch nicht festgelegt; erst danach können die abschließenden Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission (Trilog) beginnen. Eine politische Einigung wird bis Ende 2026 angestrebt. Ein finaler Verordnungstext liegt damit noch nicht vor.
Ergeben sich aus dem Verordnungsvorschlag bereits Verpflichtungen für Behörden?
Daraus folgt für die Praxis: Es bestehen aktuell keine Pflichten und keine verbindlichen Einführungstermine für Unternehmen. Die Nutzung soll für Wirtschaftsteilnehmer nach dem Vorschlag freiwillig sein. Vorgesehen ist allerdings, dass öffentliche Stellen die Wallet für bestimmte Kernfunktionen akzeptieren müssten – nach dem Vorschlag innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten, für einzelne Funktionen binnen 36 Monaten.
Welche Funktionen die EUBW am Ende konkret erfüllen muss, für wen sie verpflichtend sein könnte und ab wann sie zur Verfügung stünde, ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen und kann sich im Verfahren noch ändern. Aussagen über die künftige Ausgestaltung sind daher mit Vorsicht zu treffen und stehen unter dem Vorbehalt des weiteren Gesetzgebungsprozesses.
EU-Brieftasche: Was fordert der DStV?
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt das Instrument grundsätzlich, hat aber in seiner Stellungnahme eine Reihe von Forderungen aufgestellt, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden sollten. Diese Forderungen sind als verbandspolitische Position einzuordnen, nicht als geltende Rechtslage. Im Kern geht es um drei Punkte:
- Grundsatz der Gleichwertigkeit wahren: Handlungen, die über die EUBW vorgenommen werden, sollen dieselbe Rechtswirkung entfalten wie persönliche Vorsprachen, papierbasierte Verfahren oder andere rechtmäßig anerkannte digitale Prozesse. Eine zu enge Beschränkung dieses Grundsatzes, etwa allein auf qualifizierte Vertrauensdienste, hält der DStV für problematisch, weil dadurch praxisrelevante Nachweise aus dem Gleichwertigkeitsmechanismus herausfallen könnten.
- Verwaltung verbindlich einbinden, auch kleinere Kommunen: Damit die EUBW in der Breite Wirkung entfaltet, sollte die öffentliche Hand ihre Nutzung verbindlich ermöglichen. Ausnahmen für kleinere Gemeinden lehnt der DStV ab, da andernfalls ein Flickenteppich aus digitalen und analogen Verfahren und ein digitales Zwei-Klassen-System drohten.
- Zugang für Selbstständige und Einzelunternehmen aufrechterhalten: Der DStV begrüßt, dass die EUBW auch Selbstständigen und Einzelunternehmen offenstehen soll, und fordert, einen Zugang zu angemessenen und erschwinglichen Preisen beizubehalten.
Was würde die EUBW konkret für mein Unternehmen bedeuten?
Sollte die EUBW wie vorgeschlagen umgesetzt werden, könnte sie Unternehmen verschiedene Vorteile bieten. Verwaltungsvorgänge ließen sich medienbruchfrei und ohne wiederholte Identitätsprüfungen abwickeln. Der Austausch von Dokumenten mit Behörden und Geschäftspartner:innen könnte schneller und nachvollziehbarer erfolgen. Gerade für kleinere Unternehmen und Selbstständige könnte eine nutzerfreundliche und kostengünstige Identitätslösung den Einstieg in digitale Verwaltungsprozesse erleichtern.
All dies steht unter dem Vorbehalt des laufenden Verfahrens. Konkreter Handlungsbedarf besteht derzeit noch nicht. Wer sein Unternehmen jetzt zukunftsfest aufstellen möchte, ist mit dem Ausbau der eigenen digitalen Prozesse aber unabhängig vom Stand der EUBW gut beraten, etwa bei der elektronischen Rechnungsverarbeitung, der digitalen Belegablage und einer sauberen Verfahrensdokumentation. Diese Grundlagen zahlen auf jede weitere Digitalisierungspflicht ein.
Wie hängt die EUBW mit E-Rechnung und weiteren Digitalpflichten zusammen?
Die EUBW steht nicht für sich, sondern reiht sich in einen größeren Trend zur Digitalisierung von Verwaltung und Geschäftsverkehr ein. Parallel laufen bereits verbindliche Entwicklungen, die Unternehmen heute betreffen: Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Die Ausstellungspflicht greift gestaffelt: ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich für alle übrigen inländischen B2B-Unternehmen (mehr dazu in unserem Beitrag zur E-Rechnungs-Pflicht ab 2027). Wer seine Prozesse darauf ausrichtet, schafft zugleich die Basis, um künftige Instrumente wie die EUBW reibungslos zu integrieren.
Auch die Verknüpfung mit der persönlichen europäischen digitalen Identität (EUDI) ist vorgesehen, sodass geschäftliche und private digitale Identität perspektivisch zusammenwirken könnten. Für Unternehmen entsteht damit Schritt für Schritt eine durchgehend digitale Infrastruktur im Verhältnis zu Verwaltung und Geschäftspartner:innen. Welche Anforderungen dabei an die ordnungsgemäße Buchführung gestellt werden, lesen Sie in unserem Beitrag zu den neuen GoBD sowie im Leitfaden zu den Aufbewahrungsfristen.
Unsere Einschätzung: Warum die Bedeutung des steuerberatenden Berufsstands wächst
Die EU-Brieftasche für Unternehmen ist ein vielversprechendes Vorhaben, das die digitale Interaktion zwischen Unternehmen, Verwaltung und Geschäftspartner:innen spürbar vereinfachen könnte. Entscheidend ist jedoch die nüchterne Einordnung: Es handelt sich um einen Verordnungsvorschlag im laufenden Verfahren, nicht um geltendes Recht. Konkrete Pflichten oder Termine gibt es derzeit nicht.
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die steuerliche Beratung als digitale Schnittstelle zwischen Mandant:innen, Unternehmen und Verwaltung weiter an Bedeutung gewinnt. Genau hier setzen wir an: Wir behalten die Entwicklung der EUBW für Sie im Blick und sorgen dafür, dass Ihre digitalen Prozesse schon heute so aufgestellt sind, dass Sie von künftigen Instrumenten profitieren, statt von ihnen überrascht zu werden. Sie wollen wissen, ob Ihre Prozesse bei E-Rechnung, Belegablage, Vollmachten und Verfahrensdokumentation bereits digital anschlussfähig sind? Unser Experte Lars Rinkewitz unterstützt Sie bei allen Ihren Anliegen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.
FAQ: Häufige Fragen zur EU-Brieftasche für Unternehmen
Ist die EU-Brieftasche für Unternehmen bereits Pflicht?
Nein. Die EUBW ist ein Verordnungsvorschlag der EU-Kommission und befindet sich im EU-Gesetzgebungsverfahren. Aktuell bestehen keine Pflichten und keine verbindlichen Einführungstermine für Unternehmen.
Ab wann gilt die EUBW?
Ein verbindliches Datum gibt es nicht. Ob, ab wann und in welchem Umfang die EUBW genutzt werden müsste, hängt vom Ausgang des laufenden Gesetzgebungsverfahrens ab.
Worin unterscheidet sich die EUBW von der EUDI-Wallet?
Die EUDI-Wallet ist die digitale Identität für natürliche Personen und beruht auf der bereits beschlossenen eIDAS-2.0-Verordnung. Die EUBW richtet sich an Unternehmen und ist Gegenstand eines eigenen, noch nicht abgeschlossenen Verordnungsvorschlags.
Können auch Einzelunternehmer:innen und Selbständige die EUBW nutzen?
Nach dem Verordnungsvorschlag soll die EUBW auch Selbständigen und Einzelunternehmen offenstehen. Der DStV fordert, einen Zugang zu angemessenen und erschwinglichen Preisen beizubehalten.
Was sollte ich als Unternehmer:in jetzt tun?
Konkreten Handlungsbedarf löst die EUBW derzeit nicht aus. Sinnvoll ist es, unabhängig davon die eigenen digitalen Prozesse auszubauen, etwa bei E-Rechnung, digitaler Belegablage und Verfahrensdokumentation. Diese Grundlagen erleichtern später die Integration neuer Instrumente.






