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8. November 2024

Gesellschafter-Verrechnungskonten in Kapitalgesellschaften: Steuerliche Risiken und wie Sie diese vermeiden

Kategorien: Steuerberatung

In der Buchführung vieler Kapitalgesellschaften, insbesondere bei GmbHs, werden Gesellschafter-Verrechnungskonten geführt, über die finanzielle Transaktionen zwischen Gesellschafter:innen und der Gesellschaft abgebildet werden. Diese Konten können bei einer Betriebsprüfung schnell in den Fokus geraten, da sie bei unsachgemäßer Handhabung steuerliche Risiken bergen. Insbesondere die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) und Fragen zur angemessenen Verzinsung stellen hierbei häufige Stolperfallen dar. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte der Gesellschafter-Verrechnungskonten und zeigen auf, wie Sie steuerliche Fallstricke vermeiden können.

Was ist ein Gesellschafter-Verrechnungskonto und wie funktioniert es?

Gesellschafter-Verrechnungskonten dienen der Dokumentation von finanziellen Transaktionen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschafter:innen. Auf diesen Verrechnungskonten werden sowohl Forderungen (z. B. durch Darlehen oder Übernahme privater Zahlungen durch die Gesellschaft) als auch Verbindlichkeiten (z. B. durch Gewinnausschüttungen oder Verauslagungen) der Gesellschaft gegenüber den Gesellschafter:innen gebucht. Dabei gilt: Die Konten sollten klar und transparent geführt werden, um Missverständnisse oder fehlerhafte steuerliche Beurteilungen zu vermeiden.

Wie entsteht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei unverzinsten Gesellschafter-Darlehen?

Bei Unternehmen kann es vorkommen, dass Gesellschafter-Darlehen von ihrer Gesellschaft erhalten, ohne dafür Zinsen zu zahlen. Die Finanzbehörden sehen solche zinslosen oder zu niedrig verzinsten Darlehen oft als „verdeckte Gewinnausschüttung“ an. Das bedeutet, dass Die Gesellschafterin bzw. der Gesellschafter durch diese Vergünstigung einen wirtschaftlichen Vorteil erhält, den eine externe Person oder ein fremder Dritter nicht bekommen würde.

In der Praxis führt das dazu, dass der Wert der nicht gezahlten Zinsen als zusätzliches Einkommen des Unternehmens angesehen und versteuert wird. Diese „hinzugerechneten“ Zinsen erhöhen somit den Gewinn der Gesellschaft, was zu einer Steuerbelastung von etwa 32 % führt (15 % Körperschaftsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und etwa 16 % Gewerbesteuer).

Auch die Gesellschafterin bzw. der Gesellschafter muss auf den Vorteil, den sie bzw. er durch das zinsfreie oder zu niedrig verzinste Darlehen erhalten hat, Steuern zahlen. Normalerweise fällt dafür eine Einkommensteuer von 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag an. Unter bestimmten Voraussetzungen (nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG) kann die Gesellschafterin bzw. der Gesellschafter jedoch das sogenannte „Teileinkünfteverfahren“ nutzen, bei dem nur 60 % dieses Vorteils besteuert werden, während 40 % steuerfrei bleiben.

Gesellschafter-Darlehen: So bestimmen Sie die angemessene Verzinsung (BFH-Urteil 2023)

Um steuerliche Fallstricke zu vermeiden, ist es wichtig, dass alle nicht lediglich kurzfristigen Auslagen sowie tatsächliche Darlehen zwischen Gesellschafter:innen und der Gesellschaft zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Ein unverzinstes Darlehen oder eine unangemessen niedrige Verzinsung kann schnell als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) qualifiziert werden. Um dies zu verhindern, sollte die Verzinsung nach dem Fremdvergleichsgrundsatz bemessen werden – also zu den Konditionen, die auch mit einem Dritten vereinbart worden wären. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen darauf hingewiesen, dass die marktübliche Verzinsung ein wesentlicher Faktor ist, um eine vGA zu vermeiden. Insbesondere entschied der BFH mit seinem Urteil vom 22.02.2023 (Az.: I R 27/20), dass zur Angemessenheit der Verzinsung der Zinssatz in der Mitte zwischen dem fremdüblichen Habenzinssatz und dem fremdüblichen Sollzinssatz liegen muss (sog. Margenteilungsgrundsatz), wenn die GmbH selbst keine Kredite aufgenommen hat.

Die Ermittlung eines fremdüblichen Zinssatzes hängt von vielen Parametern ab, insbesondere der Laufzeit des Darlehens, der Höhe, der Tilgungsbestimmungen sowie etwaigen Sicherheiten. Dieser lässt sich in den seltensten Fällen konkret bestimmen und liegt daher innerhalb einer vertretbaren Bandbreite. Für die näherungsweise Bestimmung dieser Bandbreite ist stets der Einzelfall zu würdigen.

Warum Transparenz bei der Dokumentation von Verrechnungskonten entscheidend ist

Die richtige Dokumentation und Transparenz der Verrechnungskonten sind ebenfalls entscheidend. Nicht nur sollten alle Transaktionen genau erfasst werden, sondern auch der Zweck der jeweiligen Buchung sollte klar ersichtlich sein. Gerade bei größeren Transaktionen oder bei der Gewährung von Darlehen sollte ein schriftlicher Darlehensvertrag vorliegen, der sämtliche wesentlichen Merkmale (Höhe der Darlehenssumme, Laufzeit, vereinbarte Verzinsung etc.) genau regelt. Fehlende oder unklare Verträge führen häufig zu Nachfragen der Finanzbehörden und können eine Prüfung erheblich erschweren.

Zusätzliche steuerliche Fallstricke bei Verrechnungskonten

Neben der Einstufung von zu niedrigen oder nicht vorhandenen Zinsen als vGA gibt es noch weitere steuerliche Aspekte, die bei der Führung von Gesellschafter-Verrechnungskonten beachtet werden müssen. Zum Beispiel können Verrechnungskonten, die dauerhaft zugunsten der Kapitalgesellschaft geführt werden und über keine ausreichenden Vereinbarungen verfügen, ihrerseits in Gänze von den Finanzbehörden als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet werden.

Verrechnungskonto zu Gunsten der Gesellschafterin bzw. des Gesellschafters

Auch die Überziehung eines Verrechnungskontos durch die Gesellschafterin bzw. den Gesellschafter kann unter Umständen als Darlehensgewährung interpretiert werden, die alle damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen nach sich zieht.

Unsere Einschätzung zu Gesellschafter-Verrechnungskonten in der Buchführung einer Kapitalgesellschaft

Gesellschafter-Verrechnungskonten sind ein unverzichtbares Instrument für die finanzielle Abwicklung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschafter:innen. Allerdings bergen sie auch erhebliche steuerliche Risiken, insbesondere wenn es um die Verzinsung von Darlehen oder die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung geht. Um steuerliche Fallstricke zu vermeiden, sollten diese Konten transparent und nachvollziehbar geführt werden. Eine sorgfältige Dokumentation, angemessene Verzinsung und klare Verträge sind hierbei unerlässlich. Dies gilt auch für Verrechnungskonten, denen keine expliziten Darlehen zu Grunde liegen, welche jedoch von der Größenordnung her relevant sind und nicht kurzfristig ausgeglichen werden.

Unternehmen und Steuerberater:innen sollten daher besonderen Wert auf die richtige Handhabung von Gesellschafter-Verrechnungskonten legen, um böse Überraschungen bei der nächsten Betriebsprüfung zu vermeiden. Haben Sie ein Gesellschafter-Verrechnungskonto oder planen Transaktionen zwischen sich als Gesellschafter:in und Ihrer Gesellschaft, dann wenden Sie sich jederzeit vertrauensvoll an Steuerberater Raphael Niederstraßer oder Steuerassistent Peter Beckermann.

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