15. März 2023
Künstlersozialabgaben in der Film- und Fernsehproduktion
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen, das regelmäßig künstlerische Leistungen in Auftrag gibt und verwertet, auf die gezahlten Entgelte eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) entrichten. Selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen zahlen ihrerseits Beiträge an die KSK und sind somit über die KSK versichert. Gerade in der Film- und Fernsehproduktion ist das Thema Künstlersozialversicherung entscheidend und bringt viele Besonderheiten mit sich. In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Fakten zu den Künstlersozialabgaben.
Künstlersozialabgaben: Wer fällt unter die Pflichtversicherung?
Zunächst wird zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit unterschieden. Die Abgrenzung ist sehr komplex. Es muss immer geprüft werden, ob z. B. die Kamerafrau oder der Kameramann selbstständig arbeitet oder ob eventuell ein Angestelltenverhältnis vorliegt.
Personen, die durch die notwendige Zusammenarbeit aller Beteiligten in die Gesamtproduktion eingebunden sind, können als nicht selbstständig tätig angesehen werden. Dies kann eine Einzelfallprüfung durch die KSK erforderlich machen.
Eine Einzelfallprüfung kann auch bei der Frage erforderlich sein, ob eine künstlerische oder publizistische Leistung vorliegt. In der Regel erfolgt eine Orientierung an den Angaben der Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände Deutschlands, die zwischen künstlerischer Bildgestaltung in der Film-, Fernseh- und Videoproduktion und aktueller Berichterstattung unterscheidet.
Vorsicht bei den Gewerbesteuer-Hinzurechnungen
Lizenzen, die bereits der Künstlersozialabgabe unterliegen, werden bei der Berechnung der Gewerbesteuer im Rahmen der Hinzurechnungen nicht erneut berücksichtigt.
Unsere Einschätzung
Das Thema Künstlersozialversicherung ist generell nicht zu unterschätzen. Im Bereich der Film- und Fernsehproduktion hat es aufgrund der Vielzahl der an den Produktionen beteiligten Künstler:innen eine enorme Bedeutung. Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.