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18. Juni 2025

Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Verabschiedung durch den Deutschen Ärztetag 2025

Kategorien: Steuerberatung

Im Rahmen des 129. Deutschen Ärztetages 2025 in Leipzig wurde dem Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit großer Mehrheit zugestimmt. Nun ist das Bundesgesundheitsministerium am Zug.  


Was ist die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)?

Bei der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) handelt es sich um eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, in der Entgelte für ärztliche Leistungen geregelt sind. Die GOÄ ist Grundlage für Privatliquidationen gegenüber Privatpatient:innen (privat krankenversicherte bzw. unversicherte Personen) sowie gesetzlich Krankenversicherten im Falle einer sogenannten individuellen Gesundheitsleistung (iGel) oder bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens. Approbierte Ärzt:innen in Deutschland sind an die GOÄ gehalten. 

Die aktuelle Fassung der GOÄ stammt größtenteils aus den 1980er Jahren. Die letzte Novellierung der GOÄ erfolgte zum 01.01.1996. Die Bundesregierung hat als sogenannter Verordnungsgeber Sorge dafür zu tragen, dass sich die GOÄ an dem aktuellen Stand der Medizin orientiert. Bereits seit vielen Jahren gibt es Stimmen für eine GOÄ-Reform. 

Was bringt der Entwurf der neuen GOÄ?

Der Entwurf einer neuen GOÄ wurde durch die Bundesärztekammer (BÄK), den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) sowie der Beihilfe erarbeitet und eingereicht. 

Im Wesentlichen hätte dieser Entwurf für die Ärzt:innen folgende Verbesserungen zur Konsequenz: 

  • Höhere Einnahmen durch Privatpatient:innen  
  • Mehr Transparenz durch klarere Leistungsbeschreibungen 
  • Berücksichtigung moderner Behandlungsmethoden wie Telemedizin, Videosprechstunden und neuer Diagnostik- und Therapieverfahren 
  • Bessere Vergütung von Beratungsgesprächen 

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Dynamisches System statt starrer Struktur

Zukünftig soll die GOÄ flexibel und dynamisch sein. Die Bundesärztekammer und der PKV-Verband haben vereinbart, künftig eine gemeinsame Kommission einzuführen, die notwendige Anpassungen regelmäßig prüft und an den medizinischen Fortschritt anpasst.  

Wer profitiert von der neuen GÖÄ?

Der vorgelegte Entwurf der neuen GOÄ ruft nicht unter allen Arztgruppen gleich hohe Begeisterung aus. Am meisten würden nach dem aktuellen Stand vor allem folgende Arztgruppen profitieren:

  • Hausärzt:innen: Bessere Vergütung von Gesprächen, Beratungen und der hausärztlichen Betreuung von chronisch kranken Patiet:innen. Durch vorgeschlagene Anpassung der GOÄ könnte künftig mehr der tatsächliche Zeitaufwand, der bisher nur durch Pauschalen abgegolten ist, abgerechnet werden 
  • Psycholog:innen, Physiotherapeut:innen und psychosomatische Fachärzt:innen: Künftig klarere Unterscheidung zwischen Dauer, Art und Intensität von psychotherapeutischen Gesprächen, wodurch sich bessere Abrechnungsmöglichkeiten ergeben 
  • Hausärztlich tätige Internist:innen: Bessere Abrechnung von internistischen Beratungen, Diagnostik, etc. (insbesondere bei der Behandlung von chronischen Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes)  
  • Kinder- und Jugendärzt:innen: Abrechnungsmöglichkeiten von Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen/ Impfberatungen oder Präventionsleistungen 
  • Palliativmediziner:innen 
  • Schmerztherapeut:innen 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass vor allem Hausärzt:innen und die Fachärzt:innen, die sehr viel Beratung, Anamnese und Betreuung von Patient:innen anbieten, von der neue GOÄ in ihrem jetzigen Entwurf profitieren würden.  

Wer wird benachteiligt? 

Laborleistungen, insbesondere solche, die nicht durch Laborärzt:innen, sondern automatisiert erbracht werden, sollen künftig im Rahmen der Abrechnung niedriger bewertet werden. Gleiches soll künftig auch für technikgestützte Leistungen (MRT, CT, etc.) gelten. Dies könnte beispielsweise die Facharztgruppe der Radiolg:innen stark benachteiligen, da diese voraussichtlich künftig sogar mit niedrigeren anstelle von höheren Praxiseinnahmen zu rechnen hätten. Dabei ist gerade diese Facharztgruppe sowieso schon hohen Investitionskosten sowie laufenden Unterhaltungskosten, die beispielsweise Energiekosten, ausgesetzt.  

Ambulant operierende Fachärzt:innen wie beispielsweise Augenärzt:innen, HNO-Ärzt:innen und Chirug:innen kritisieren den Entwurf der neuen GOÄ insbesondere dahingehend, dass die Vergütung von Eingriffen im ambulanten Bereich, die bisher pauschal vergütet werden, nicht im Rahmen der Novellierung an die gestiegenen Kosten der letzten Jahre angepasst wird. Oftmals ist sie aktuell schon nicht mehr kostendeckend.  

Insgesamter Kritikpunkt an dem Entwurf der neuen GOÄ ist, dass überwiegend die sogenannte “sprechende Medizin” von der Novellierung profitieren würde. Praxen mit einem hohen technischen Anteil, die dadurch auch regelmäßig hohe Investitionskosten für neue Gerätschaften haben, sehen sich mitunter stark benachteiligt. Weiter wird der immer höher werdende Personalaufwand in den Augen vieler Ärzt:innen in der neuen GOÄ zu wenig berücksichtigt.  

Wie geht es weiter mit der neuen GOÄ?

Zunächst muss das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf prüfen. Sofern der Entwurf genehmigt werden sollte, würde er am 09. Oktober 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Danach sind Bundestag und Bundesrat gefragt, um die neue Verordnung final zu beschließen. 

Unsere Einschätzung

Eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzt:innen wäre aus sich der Ärzteschaft sehr zu begrüßen um die nunmehr jahrzehntelange verpasste Anpassung der Abrechnungsgrundlagen zumindest ein wenig auszugleichen und somit auch den zwischenzeitlich gestiegenen Praxiskosten Rechnung zu tragen, auch wenn sich hier nicht alle Facharztgruppen gleich bevorteilt sehen. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Politik mit diesem Entwurf umgehen wird. Wenden Sie sich bei Fragen an unsere Steuerberaterin Stefanie Anders. 

Stefanie Anders

Partnerin und Steuerberaterin

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