BFH: Umsatzsteuerbefreiung für Übernahme ärztlicher Notdienste
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14a UStG auch bei der Übernahme ärztlicher Notdienste greift. Er hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob für die vertretungsweise Übernahme von ärztlichen Notfalldiensten auch die Umsatzsteuerbefreiung gilt (Heilbehandlungen) oder ob auf das hierfür erzielte Entgelt [...]















