Corona-Hilfen und Rückforderungen richtig bilanzieren: Stichtag, Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Der BFH hat mit Urteil vom 16.12.2025 (VIII R 4/25) entschieden, dass der rückwirkende Widerruf eines Bewilligungsbescheids bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 AO darstellt. Zu den Folgen bei einer EÜR hatten wir in unserem Blogbeitrag vom 17.04.2026 berichtet. Für bilanzierende Unternehmen (Handels- [...]















