Kapitalwahlrecht in der bAV: Keine Tarifbegünstigung nach § 34 EStG bei Einmalzahlung
Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sind steuerlich heikel, vor allem wenn statt einer lebenslangen Rente eine Einmalzahlung gewählt wird. Der Bundesfinanzhof (BFH) stellt in seinem Urteil vom 30.10.2025 (Az. XR 25/23) klar: Wird die Kapitalabfindung auf Grundlage eines freien, voraussetzungslosen Kapitalwahlrechts bezogen, liegt keine „außerordentliche Einkunft“ im Sinne [...]















