Grunderwerbsteuer-Reform: Wie könnte sich die Grunderwerbsteuer ändern?
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17. Juli 2023

Teil 2 zur Grunderwerbsteuer-Reform: Wie könnte sich die Grunderwerbsteuer ändern?

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Im ersten Teil haben Sie etwas über die Pläne der Bundesregierung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes und dessen Zusammenhang mit dem MoPeG erfahren. Nun stellt sich die Frage, wie diese Änderungen aussehen könnten. Lesen Sie im zweiten Teil, welche Möglichkeiten es zur Änderung gibt und was das Bundesfinanzministerium dazu sagt.

Wie könnten Anpassungen des Grunderwerbsteuergesetzes aussehen?

Aufgrund der Problematiken im Zusammenhang mit dem MoPeg hatte sich in der Vergangenheit bereits ein Arbeitskreis Grunderwerbsteuer am Institut für Steuerrecht der Universität Leipzig mit einer Modernisierung der Grunderwerbsteuer beschäftigt. Der Arbeitskreis hat sich dabei umfassend mit den bestehenden Problemfeldern der Grunderwerbsteuer auseinandergesetzt. Daraus ist ein Modernisierungsmodell (MoMo) für das Grunderwerbsteuerrecht entstanden. Es stellt heraus: Der Gesetzgeber hat aufgrund des MoPeG Handlungsdruck. Er sollte mit einer Reform gleichzeitig das Grunderwerbsteuergesetz vereinfachen und möglichst rechtsformneutral gestalten. Dabei sollte der Gesetzgeber bestehende Besteuerungslücken durch zielgenaue Regelungen schließen.

Grunderwerbsteuer: Das Bundesfinanzministerium zeigt sich einsichtig 

Das Bundesfinanzministerium hat offenbar einige Reformideen des Arbeitskreises in dem vorgeschlagenen Diskussionsentwurf aufgegriffen.

Es will durch die Reform die Besteuerung sogenannter Share Deals und die Besteuerung des unmittelbaren Erwerbs eines Grundstücks (Asset Deal) angleichen. Eine gleichbelastende Bemessungsgrundlage soll hierbei eine Besteuerungslücke bei Share Deals schließen. Parallel dazu wird auch über eine Änderung der Regelungen zur Vermeidung von Steuern durch Immobiliengesellschaften diskutiert.

Derzeit wird basierend auf dem Umfang der erworbenen Anteile und der Haltefrist entschieden, ob die Grunderwerbsteuer bei Share Deals anfällt. Der vorgeschlagene Diskussionsentwurf sieht etwas anderes vor: Es kommt nicht mehr darauf an, wie viele Anteile gekauft und wie lange sie gehalten werden. Stattdessen prüft man, ob ein:e einzelne:r Käufer:in oder eine Gruppe von Käufer:innen als Erwerbergruppe “miteinander abgestimmt” handeln. Wenn bestimmte Erwerber:innen im “dienenden Interesse” mitwirken, sollen ihre Anteile den übrigen Personen zugerechnet werden.

Vereinfachte Grunderwerbsteuerbefreiungen durch Trichterlösung

Die aktuell bestehenden Steuervergünstigungen sind unkoordiniert und weisen Unterschiede je nach Rechtsform und Art der Transaktion auf. Nach dem Belastungsgrund der Grunderwerbsteuer sollen Transaktionen, bei denen Immobilien den Eigentümer wechseln, der Steuer unterliegen. 

Das MoMo will die bisherigen Steuervergünstigungen daher durch eine neue Regelung ersetzen – die sogenannte Trichterlösung. Diese soll nur Transaktionen besteuern, die nach dem Belastungsgrund auch besteuerungswürdig sind.

Alle Asset Deals oder Share Deals innerhalb des Trichters bleiben rechtsform- und transaktionsneutral von der Besteuerung ausgenommen. Die einzige Bedingung ist, dass die Person, die an der Spitze des umgekehrten Trichters sitzt, unmittelbar oder mittelbar zu 100 Prozent an den Gesellschaften beteiligt ist. 

Mit anderen Worten: Wenn sich die vollständige wirtschaftliche Verfügungsmacht einer Person über ein Grundstück durch eine Transaktion nicht verändert, muss sie die Transaktion auch nicht besteuern.

Stellungnahme durch das Bundesfinanzministerium zur Grunderwerbsteuer-Reform

Auch das BMF erkennt laut einer Auftaktdiskussion mit Verbandsvertreter:innen vom 27.06.2023 die Probleme. Der weitreichende Wegfall der gesamthänderischen Bindung durch das MoPeG ist für das BMF unter anderem die Grundlage für eine Änderung des Grunderwerbsteuerrechts. Nach Aussagen des Ministeriums strebt es eine rechtsformneutrale Reform an. Das Bundesfinanzministerium nimmt im Zuge dieser beabsichtigten Änderungsmaßnahmen Bezug auf das MoMo. Wie genau es die Umsetzung vollzieht und wann die Änderungen in Kraft treten, bleibt abzuwarten.

Unsere Einschätzung

Wir und sicherlich viele Bürger:innen würden eine Reform der Grunderwerbsteuer begrüßen, die eine Befreiung oder Senkung für selbstgenutzte Immobilien vorsieht. Das würde den Erwerb von Eigentum deutlich erschwinglicher für Familien machen. 

Gleichzeitig sind Maßnahmen für die Modernisierung und Vereinfachung des Grunderwerbsteuergesetzes richtig und wichtig. Die Diskussionen führen in die richtige Richtung.

Wir werden die Entwicklung für Sie genau im Auge behalten. Sprechen Sie uns gerne bei Fragen an. 

Tim Weyers

Prokurist, Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation)

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