Das neue Heizungsgesetz und Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen 
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15. Juni 2023

Das neue Heizungsgesetz und Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen 

Inhaltsverzeichnis

Momentan beherrscht kein anderes Thema die deutsche Medienlandschaft so sehr wie das umstrittene Gebäudeenergiegesetz, oder Heizungsgesetz. Es wird noch dauern, bis das neue Gesetz endgültig steht. Viele Unternehmen stellen sich aber die Frage, wie das neue Gesetz aussehen und ob der deutsche Staat Wärmepumpen fördern wird. Erfahren Sie hier, von welchen Fördermöglichkeiten Sie schon jetzt profitieren können.

Das neue Heizungsgesetz ab 1. Januar 2024 – Die Eckpunkte

Die Koalition hat sich auf Kompromisse im neuen Heizungsgesetz einigen können. Sie möchte das geplante Gesetz noch vor der Sommerpause des Bundestages ab 07. Juli 2023 verabschieden.

Nach der anfänglichen Empörung aus vielerlei Branchen einigten sich die Fraktionen auf folgende Eckpunkte:

Das Gebäudeenergiegesetz

  • und Wärmeplanungsgesetz sollen aneinander gekoppelt zum ersten Januar 2024 in Kraft treten. Die darin geplanten Vorschriften sollen sowohl für öffentliche als auch für private Gebäude gelten.
  • verpflichtet die Kommunen bis spätestens 2028 zu einer Wärmeplanung. Hieraus sollen sich wichtige Aspekte ableiten:
    • Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen bei Bestandsbauten die Regelungen des neuen Heizungsgesetzes noch nicht gelten.
    • Ist ein „klimaneutrales“ Gasnetz vorgesehen, sollen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden dürfen. Diese Regelung soll hierbei auch bei Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten.
    • Wird kein klimaneutrales Gasnetz geplant, so soll man nach einer angemessenen Übergangsfrist auf ein erneuerbares Heizungssystem umrüsten müssen.
  • Bei Neubauten gilt das Heizungsgesetz bereits ab Januar 2024. Heizungen müssen hier einen Anteil von 65 Prozent Ökostrom aufweisen.

Wann darf ich die viel besprochene Wärmepumpe installieren?

Damit Betreiber:innen die Wärmepumpe und einen Heizstrom-Tarif nutzen dürfen, müssen sie eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber vornehmen.

Für eine Luftwärmepumpe, die einfach aufgestellt werden kann, benötigt man in der Regel keine Genehmigung. Betreiber:innen benötigen eine Genehmigung, wenn

  • sich regionale oder baulich bedingte Ausnahmen ergeben, etwa bei denkmalgeschützten Häusern oder eng bebauten Siedlungen; 
  • die Wärmepumpen das Grundwasser oder Erdreich als Wärmequelle nutzen und eine (Tiefen-)Bohrung notwendig ist; 
  • die Wärmepumpe in einem Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzgebiet steht. Kollektoren der Wärmepumpe dürfen nur bis maximal fünf Meter unter der Erde installiert werden. Dies vermeidet einen Kontakt mit dem Grundwasser. 

Einige Regionen und Landkreise verbieten Wärmepumpen sogar komplett.

Heizungsgesetz: Was tun, wenn die Wärmepumpe defekt ist?

Sollte es zu Schäden an der Wärmepumpe kommen, müssen Betreiber:innen:

  • die Verwaltungsbehörde schnellstmöglich in Kenntnis setzen, 
  • die Anlage stilllegen und 
  • auf die Informationen der Behörde zum weiteren Vorgehen warten.

Was wird mit dem neuen Heizungsgesetz gefördert?

Die Maßnahmen zur staatlichen Förderung von Heizungen werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. In der BEG wird dann zwischen den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterschieden. Das BAFA fördert dabei Einzelmaßnahmen im Bestand, während die KfW Neubauten und Komplettsanierungen fördert.

Das BAFA fördert sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude. Dabei bezuschusst das BAFA den Austausch einer alten Heizung gegen eine neue Wärmepumpe, EE-Hybridheizung oder Solaranlage, gewährt Zuschüsse für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und fördert bei Heizungsdefekt die Mietkosten.

Auch die KfW fördert Wohn- und Nichtwohngebäude, unterscheidet hier aber bei der Antragstellung zwischen der Art der Gebäude. Sie fördert Neubauten auf Grundlage zinsgünstiger Kredite mit Tilgungszuschuss, gewährt Förderkredite inklusive Tilgungszuschüsse für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus und stellt in einigen Bundesländern und Kommunen Zuschüsse für die Gebäudesanierung zur Verfügung.

Wie hoch ist die derzeitige Förderung beim Heizungsgesetz?

Bereits 2022 gab es mehrere Anpassungen der staatlichen Förderung. Deren Ziel war die Schaffung einer größeren Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Am ersten Januar trat dann der zweite Reformschritt in Kraft, der diesen Weg fortführen sollte, den Schwerpunkt nun aber auf den Gebäudebestand legt. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollten hier noch effizienter und sinnvoller eingesetzt werden. Zwar wurde der Fördersatz für Wärmepumpen reduziert, allerdings bleibt der Umstieg auf die Wärmepumpe aufgrund einer Förderung von 40 % weiterhin attraktiv.

Die wichtigsten Änderungen für die Förderung von Heizungen im Bestand:

Anpassungen 2022:

  •   Reduzierter Basisfördersatz für Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasse;
  •   Förderung für Gashybridheizung und Gasheizungen entfiel;
  •   Bonus für individuellen Sanierungsplan entfiel;
  •   Austausch-Bonus für mind. 20 Jahre alte Gasheizungen;
  •   Bonus für Wärmepumpen, die Wasser, Abwasser oder Erde als Energiequelle beziehen.

Neuerungen 2023:

  •   Bonus für Wärmepumpen, die mit natürlichem Kältemittel betrieben werden;
  •   Förderung für Brennstoffzellenheizungen, die mit „grünem Gas“ betrieben werden;
  •   Biomasseheizung wird nur noch gefördert, wenn sie mit Wärmepumpe/Solarthermie kombiniert wird.

Ist die Wärmepumpe noch attraktiv nach der Senkung des Maximal-Fördersatzes?

Die Wärmepumpe ist nach wie vor die attraktivste Lösung für viele Verbraucher:innen. Zwar wurde der maximale Fördersatz von 50 auf 40 % gesenkt, doch hinzukommen noch Anschaffungs- und Betriebskosten und diese sehen die Wärmepumpe im Vorteil. Die Senkung des Fördersatzes erfolgte aus den oben genannten Gründen des besseren Einsatzes der knapperen Ressourcen.

Der Basisfördersatz für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt nun 25 %, bei einem Tausch gegen eine noch funktionsfähige Öl- oder Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist, kommen noch einmal 10 % hinzu. Bezieht die neue Wärmepumpe dann noch ihre Energie aus der Erde oder mit (Ab-)Wasser, kommen noch einmal 5 % Förderung hinzu und der maximale Fördersatz von 40 % ist erreicht.

Einzig die Luftwärmepumpen erhalten keinen Bonus. Diese sind allerdings in der Anschaffung wesentlich kostengünstiger, da keine aufwendigen Bohrarbeiten durchgeführt werden müssen.

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Die technischen Mindestanforderungen für Wärmepumpen, die gefördert werden sollen, steigen künftig schrittweise an. Derzeit erhalten nur die Anlagen eine Förderung, die eine rechnerische Jahresarbeitszahl (JAZ) von mind. 2,7 erreichen. So sollen Wärmepumpen, die in ungeeigneten Gebäuden angebracht werden, keine Förderungen erhalten.

Die wichtigsten Änderungen zur Effizienzanforderung von Wärmepumpen im Überblick:

  •   Ab 2024: Wärmepumpe benötigt ein JAZ von mind. 3,0;
  •   Ab 2024 bzw. 2026: sukzessive Absenkung der Grenzwerte zur Geräuschemission des Außengeräts von Luft-Wasser-Wärmepumpen um 5 bzw. 10 dB niedriger als gesetzlicher Grenzwert;
  •   Ab 2028 (evtl. früher): Förderung von Wärmepumpen nur noch, wenn sie natürliches Kältemittel nutzen.

Unsere Einschätzung

Mit diversen Änderungen in der Gebäudesanierung setzt der Bund auf neue Impulse. Hierdurch soll die Förderung einfacher und verlässlicher werden und möglichst viele von den Förderungen profitieren.

Damit Sie die maximale Förderung für Ihre neue Heizung erhalten, beraten wir Sie gerne, prüfen, ob Sie eine Genehmigung benötigen und helfen Ihnen diese einzuholen. Sodann prüfen wir die Antragsvoraussetzungen und begleiten Sie bei der Antragsstellung. Sprechen Sie uns dafür einfach an!

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