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Ecovis French Desk Düsseldorf & Berlin

Ihr Team für deutsch-französische Steuerberatung, Prüfung und Recht

Gleich auf der anderen Rheinseite – und doch eine andere Welt. Deutschland und Frankreich bilden das Herzstück des europäischen Binnenmarktes und sind traditionell eng wirtschaftlich verflochten. Für Unternehmen, die zwischen beiden Ländern arbeiten, fühlt sich der Alltag trotzdem selten einfach an: zwei Steuerverwaltungen, zwei Rechnungslegungssysteme, zwei Arbeitsrechte – und eine Gründung, die in Deutschland nach anderen Regeln abläuft als in Frankreich.  

Der Ecovis French Desk Düsseldorf & Berlin nimmt Ihnen diese Komplexität ab. Wir sind ein zweisprachiges Team aus in Deutschland zugelassenen Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Jurist:innen und arbeiten Seite an Seite mit unseren Ecovis-Kolleginnen und -Kollegen in Frankreich. Ob Gründung, Buchhaltung, Lohn, Steuern, Prüfung oder Recht: Sie erhalten eine abgestimmte Betreuung aus einer Hand – auf beiden Seiten des Rheins. 

Deutsch-französische Wirtschaftsbeziehungen

Eine Partnerschaft im Wert von 185 Milliarden Euro – mit anhaltender Dynamik 

Deutschland ist der wichtigste Handelspartner Frankreichs. Umgekehrt ist Frankreich für Deutschland der viertgrößte Handelspartner und der zweitwichtigste Exportmarkt weltweit. 2025 erreichte der Warenhandel zwischen beiden Ländern rund 185 Milliarden Euro; allein die deutschen Ausfuhren nach Frankreich lagen bei gut 117 Milliarden Euro.  

Auch die Investitionen verbinden beide Länder eng: Rund 5.300 französische Tochtergesellschaften sind in Deutschland tätig. Sie beschäftigen über 340.000 Menschen und erwirtschaften rund 147 Milliarden Euro Umsatz. Das entspricht 30 Prozent aller französischen Tochtergesellschaften im Euroraum.  

Die Dynamik hält an: Im ersten Halbjahr 2026 stiegen die französischen Ausfuhren nach Deutschland um 12,2 Prozent, die deutschen nach Frankreich um 7,6 Prozent; das Handelsvolumen wuchs insgesamt um 9,3 Prozent .

Für Unternehmen auf beiden Seiten des Rheins heißt das: Die Chancen sind groß – und mit ihnen der Bedarf an Berater:innen, die beide Systeme wirklich kennen.  Genau dafür gibt es unseren Ecovis French Desk Düsseldorf & Berlin.

Unsere Leistungen  

So erleichtert unser French Desk Ihr deutsch-französisches Geschäft    

Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich eröffnet große Chancen. Mit der richtigen Unterstützung ist die Praxis deutlich einfacher, als es zunächst scheint. Hier bringen wir den größten Mehrwert:  

Struktur und Reporting:  von Anfang an richtig aufgestellt  

Ob Sie eine deutsche Tochtergesellschaft, eine Zweigniederlassung oder ein Start-up gründen: Wir helfen Ihnen, die Struktur zu wählen, die zu Ihren Plänen passt und Sie langfristig erfolgreich aufstellt. Über unser Netzwerk öffnen wir Ihnen dabei die Türen zu Banken, Behörden und Notaren. 

Und wenn Ihre deutsche Gesellschaft in den Konzernabschluss einer französischen Muttergesellschaft einbezogen wird (oder umgekehrt), liefern wir die Zahlen nach HGB und nach dem französischen gesetzlichen Kontenplan („Plan Comptable Général“). Alles, damit Ihre Konzernprüfung reibungslos läuft. Wir bieten:  

  • Standort- und Rechtsformwahl, Gründung und Gesellschaftsverträge

  • Finanzbuchhaltung und Outsourcing  

  • Jahresabschlüsse sowie Zwischen- und Sonderbilanzen  

  • Konzernreporting und Überleitung zwischen französischem Kontenplan  und HGB  

  • Konzernabschlüsse nach HGB und IFRS  

  • Compliance Management für Steuern und Buchhaltung, auch direkt in Ihrem ERP-System (z. B. Oracle NetSuite oder Odoo)  

Lohn, Arbeitsrecht und Personal  

Menschen sind das Herz jedes grenzüberschreitenden Geschäfts – wir sorgen dafür, dass auf beiden Seiten alles stimmt.  

Wir richten für französische Arbeitgeber eine vollständig gesetzeskonforme Lohnabrechnung in Deutschland ein, einschließlich Sozialversicherung und soweit erforderlich Lohnsteuerabzug. Und wenn Sie Mitarbeitende auf der anderen Rheinseite einstellen, stimmen wir uns direkt mit Ecovis in Frankreich zu den in Frankreich geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen („Code du travail“), zur gesetzlichen 35-Stunden-Woche und zu den Sozialabgaben ab. So kann Ihr Team mit gutem Gefühl wachsen.  

  • Lohnbuchhaltung

  • Lohn- und Sozialversicherungsberatung  

  • Grenzüberschreitender Personaleinsatz und Entsendungen nach Frankreich und Deutschland (inkl. A1-Bescheinigung und französischer SIPSI-Meldung)  

Steuern und Umsatzsteuer: abgestimmt in beiden Märkten  

Hier zahlt sich ein koordiniertes Team besonders aus.  

Wir führen die deutsche und die französische Steuerposition zu einem stimmigen Gesamtbild zusammen – von Körperschaft- und Gewerbesteuer über die französische Körperschaftsteuer (Impôt sur les sociétés) bis zu Verrechnungspreisen, Dividendenflüssen und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich.  

Im Warenverkehr sorgen wir dafür, dass alles reibungslos läuft: Wir übernehmen die Registrierung und die Meldungen für die deutsche Umsatzsteuer, gemeinsam mit Ecovis in Frankreich auch für die französische TVA-Anmeldung, und prüfen Ihre Lieferketten auf umsatzsteuerliche Risiken. Auch auf die E-Rechnungspflicht bereiten wir Sie vor: Die E-Rechnung in Frankreich ist seit dem 1. September 2026 schrittweise Pflicht. In Deutschland müssen Unternehmen E-Rechnungen bereits seit 2025 empfangen können; die Pflicht zur Ausstellung gilt ab 2027 schrittweise.   

  • Laufende Steuerberatung und Steuererklärungen  

  • Nationale und internationale Steuergestaltung und -planung  

  • Verrechnungspreisdokumentation

  • Steuerliche Optimierung der Unternehmensstruktur und des Privatvermögens  

  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten  

Prüfung und Transaktionen – Sicherheit für Ihre Entscheidungen  

Ob gesetzliche Prüfung, Konzernprüfung oder Unternehmenskauf: Wir schaffen die Grundlage für Vertrauen bei Gesellschafter:innen, Banken und Behörden.  

  • Jahresabschluss- und Konzernprüfung  

  • Due Diligence (rechtlich, steuerlich und finanziell)  

  • Transaktionsberatung und Unternehmensbewertung  

  • Agreed-Upon Procedures und Sonderprüfungen  

Recht und Verträge – deutsches Recht verständlich erklärt  

Wir führen Sie sicher durch das deutsche Recht und gestalten Ihre Verträge so, dass sie Bestand haben. Fragen zum französischen Recht klären wir gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen in Frankreich.

  • Gesellschaftsrecht: Umstrukturierungen und Konfliktlösung unter Gesellschafter:innen

  • Vertriebs- und Handelsrecht: Vertriebsverträge und Handelsvertreterverträge nach deutschem Recht 

  • Unternehmensnachfolge in Deutschland und Frankreich

  • Grenzüberschreitende Erbfälle und Nachlassplanung  – auch unter Anwendung des Erbschaftsteuer-DBA mit Frankreich

Warum Ecovis?

Ein verlässlicher Partner für Ihr deutsch-französisches Geschäft  

Wer ein Unternehmen über den Rhein hinweg aufbaut, braucht Steuerberater:innen und Berater:innen, die Frankreich und Deutschland gleichermaßen kennen. Das schätzen unsere Mandanten an der Zusammenarbeit mit uns:  

  • Ein echtes internationales Netzwerk, keine Empfehlungsliste: Ecovis ist in mehr als 90 Ländern vertreten, mit etablierten Partnerkanzleien in Frankreich. Wenn wir sagen, dass wir uns mit unseren französischen Kolleg:innen abstimmen, meinen wir eine gelebte Zusammenarbeit.  
  • Deutsche Expertise, französisch versiert: Die Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen unseres French Desk sind in Deutschland zugelassen. Ihre Fragen zu Finanzamt, Handelsregister oder Abschlussprüfung beantworten Menschen, die täglich mit diesen Stellen arbeiten – auf Deutsch oder Französisch.  
  • Stark in Deutschland: Mit 3.500 Mitarbeitenden an 150 Standorten gehört Ecovis zu den Top 10 der Branche in Deutschland.  

Für wen wir arbeiten

Wir begleiten Mandant:innen vom ambitionierten Start-up bis zur etablierten Unternehmensgruppe. Dazu gehören:  

  • Französische Unternehmensgruppen, die ihre erste deutsche Tochtergesellschaft oder Niederlassung gründen  
  • Deutsche Tochtergesellschaften französischer Muttergesellschaften, die laufend Unterstützung bei Buchhaltung, Lohn und Steuern brauchen  
  • Deutsche Unternehmen, die nach Frankreich exportieren, dort eine Gesellschaft gründen oder Mitarbeitende entsenden  
  • Französische Gründerinnen, Gründer und Unternehmer:innen, die nach Deutschland kommen  

Sie passen in keine dieser Kategorien? Sprechen Sie uns trotzdem an – unser Netzwerk reicht weiter, als diese Liste vermuten lässt.  

Wie wir gemeinsam starten

Die meisten Mandate beginnen mit einem kurzen, unverbindlichen Gespräch – rund 30 Minuten per Teams oder Telefon, auf Deutsch oder Französisch.

  • 1

    Erstgespräch: Wir hören zu, um zu verstehen, was Sie erreichen wollen

  • 2

    Angebot: Sie erhalten ein Angebot mit klarem Leistungsumfang und transparentem Honorar ohne Überraschungen.  

  • 3

    Kick-off: Wir stellen Ihnen Ihr Team vor und binden bei Bedarf unsere Ecovis-Kolleg:innen in Frankreich mit ein.  

  • 4

    Laufende Betreuung: mit Luna Schwerin als Ihrer festen Ansprechpartnerin.  

Nehmen Sie Kontakt auf!

Wir vernetzen Chancen – über Grenzen, Kulturen und Länder hinweg.  Sprechen Sie mit unserem French Desk über Ihr Vorhaben auf Deutsch oder Französisch.

À bientôt chez Ecovis !

Besuchen Sie unseren Standort:

ECOVIS KSO Steuerberater + Rechtsanwälte GmbH & Co. KG
Grafenberger Allee 297
40237 Düsseldorf

Unsere Expertinnen und Experten

Ihre ersten Ansprechpartner:innen

Ecovis French Desk Düsseldorf & Berlin

Luna Schwerin   

Luna Schwerin, ECOVIS KSO
  • Tax Specialist – French Desk 

German Desk – Ecovis Frankreich (Groupe CF)

Jörg Schumacher

Jörg Schumacher Ecovis Frankreich
  • Partner 
  • Expert-comptable / Commissaire aux comptes 
  • Wirtschaftsprüfer / Steuerberater 
  • Nachhaltigkeitsprüfer (Frankreich) 

FAQ zum Ecovis French Desk Düsseldorf & Berlin

Eine Tochtergesellschaft – meist eine GmbH – ist eine eigenständige juristische Person: Sie haftet grundsätzlich nur mit ihrem eigenen Vermögen, erstellt eigene Jahresabschlüsse nach HGB und zahlt in Deutschland Körperschaft- und Gewerbesteuer. Eine Zweigniederlassung ist dagegen rechtlich Teil des französischen Unternehmens, sodass die Muttergesellschaft unmittelbar für ihre Verbindlichkeiten haftet; steuerlich gilt sie in der Regel als Betriebsstätte, deren Gewinne nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegen. Welche Struktur für Ihr Unternehmen passt, hängt vor allem von Haftung, Außenwirkung und geplantem Geschäftsumfang ab. 

Liegen alle Unterlagen vor, dauert eine GmbH-Gründung mit französischer Muttergesellschaft in der Praxis meist etwa vier bis acht Wochen bis zur Eintragung ins Handelsregister. Zeit kosten vor allem die Unterlagen der Muttergesellschaft – etwa ein aktueller Kbis-Auszug, in der Regel mit Übersetzung, und der Nachweis der Vertretungsbefugnis – sowie die Kontoeröffnung für die Einzahlung des Stammkapitals. Wir koordinieren Notar, Bank und Behörden, damit Ihre Tochtergesellschaft in Deutschland schnell startklar ist. 

Vor Beginn einer Entsendung nach Frankreich müssen Sie den Einsatz in der Regel über das Online-Portal SIPSI melden und eine Vertreterin oder einen Vertreter in Frankreich benennen; während des Einsatzes gelten die französischen Mindestarbeitsbedingungen, etwa zu Mindestlohn und Arbeitszeit. Mit der A1-Bescheinigung weisen Ihre Mitarbeitenden nach, dass sie weiterhin in Deutschland sozialversichert sind – in der Regel für bis zu 24 Monate. Steuerlich ist zu prüfen, ob nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland oder Frankreich das Gehalt besteuern darf. 

Seit dem 1. September 2026 müssen alle in Frankreich ansässigen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen E-Rechnungen über eine zugelassene Plattform empfangen können; Großunternehmen und Unternehmen mittlerer Größe (ETI, ab ca. 250 Beschäftigten) müssen sie auch ausstellen, kleine und mittlere Unternehmen (PME) sowie Kleinstunternehmen ab dem 1. September 2027. Deutsche Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich sind von der Pflicht zur Ausstellung in der Regel nicht direkt erfasst, können aber – etwa bei einer TVA-Registrierung in Frankreich – unter die Meldepflichten des E-Reportings fallen. Eine französische Tochtergesellschaft unterliegt dagegen vollständig den neuen Regeln. 

Die deutsche Tochtergesellschaft führt ihre Bücher weiterhin nach HGB und liefert der französischen Muttergesellschaft regelmäßig – meist monatlich oder quartalsweise – ein Reporting-Package nach den Konzernvorgaben. Dafür werden die HGB-Konten auf den Plan Comptable Général bzw. den Konzernkontenplan übergeleitet und Bewertungsunterschiede zwischen deutschem und französischem Bilanzrecht abgestimmt. Wir übernehmen diese Überleitung und liefern die Zahlen pünktlich in dem Format, das Ihre Finanzabteilung in Frankreich für die Konsolidierung braucht. 

Eine GmbH zahlt in Deutschland 15 Prozent Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf sowie Gewerbesteuer, deren Höhe vom Hebesatz der Gemeinde abhängt. Insgesamt liegt die Belastung meist bei rund 30 Prozent – in Düsseldorf mit einem Hebesatz von 440 Prozent bei etwa 31,2 Prozent. Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz schrittweise um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr auf 10 Prozent im Jahr 2032. 

Häufige Fragen unserer Mandant:innen  

Keineswegs. Die Zweisprachigkeit ist da, wenn Sie sie brauchen – Voraussetzung ist sie nicht. Französische Mandant:innen beraten wir selbstverständlich auf Französisch. 

Ja – das ist einer der häufigsten Wege, wie wir französische Gruppen unterstützen. Wir übernehmen Buchhaltung, Monatsberichte, Lohn, Umsatzsteuer und Jahresabschluss der deutschen Gesellschaft und berichten an Ihre Finanzabteilung in Frankreich in dem Format, das sie für die Konsolidierung braucht. 

Ja. Gemeinsam mit Ecovis in Frankreich richten wir eine gesetzeskonforme französische Lohnabrechnung ein, gestalten Arbeitsverträge nach dem Code du travail und kümmern uns um die Anmeldung zur Sozialversicherung. So haben Sie ein Projektteam für beide Länder.

Das Abkommen regelt, in welchem Land Gewinne, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Arbeitseinkommen besteuert werden – und wo Sie eine Entlastung erhalten, damit Sie nicht doppelt zahlen. Wir helfen Ihnen, es richtig anzuwenden, ob bei der Gestaltung grenzüberschreitender Zahlungen oder bei der Erstattung von Quellensteuern. Das Abkommen von 1959 wurde zuletzt 2015 geändert; seit 2025 gilt ergänzend das Multilaterale Instrumente der OECD, und beide Staaten verhandeln über eine Überarbeitung. Wir behalten die Entwicklung für Sie im Blick. 

Zwischen beiden Ländern gibt es keine Zollgrenze – sie gehören zum EU-Binnenmarkt. Lieferungen an Unternehmen im anderen Land sind in der Regel als innergemeinschaftliche Lieferungen umsatzsteuerfrei, wenn die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des belieferten Unternehmens gültig ist, die Nachweise vorliegen und die Lieferung korrekt in der Zusammenfassenden Meldung erklärt wird. Je nach Geschäftsmodell kann eine Registrierung für die TVA in Frankreich oder die Umsatzsteuer in Deutschland nötig sein. Wir zeigen Ihnen die Optionen.

Zuerst geht es um die passende Struktur – meist eine GmbH oder eine Zweigniederlassung. Dazu kommen Gesellschaftsvertrag, Notartermin, Bankkonto und Einzahlung des Stammkapitals, Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung, Transparenzregister und steuerliche Erfassung. Die Beurkundung einer GmbH-Gründung ist inzwischen auch online per Videoverfahren möglich. Wir klären Rechtsform und Steuern mit Ihnen und begleiten jeden Schritt. 

Mit Beratung, die Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht beider Länder zusammen betrachtet – ob die Nachfolge in der Familie bleibt oder ein Verkauf geplant ist. Ein Vorteil: Zwischen Deutschland und Frankreich gilt, anders als mit den meisten Staaten, ein eigenes Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften und Schenkungen (Erbschaftsteuer-DBA).

Wir prüfen Ihre Vertriebs- und Handelsvertreterverträge nach deutschem Recht und passen sie an, damit Sie Risiken frühzeitig begrenzen.  

Unser Büro befindet sich in Düsseldorf: 

Grafenberger Allee 297 

40237 Düsseldorf 

Sie suchen eine französische Steuerberaterin oder einen französischen Steuerberater? Unser French Desk berät Sie zweisprachig – mit in Deutschland zugelassenen Steuerberater:innen und in enger Abstimmung mit Ecovis in Frankreich. Gern treffen wir Sie auch per Teams.  

Wichtige Begriffe kurz erklärt

Der Plan Comptable Général ist das verbindliche französische Regelwerk für die Rechnungslegung im Einzelabschluss. Er enthält Ansatz- und Bewertungsregeln sowie den vorgeschriebenen Kontenrahmen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. So wird verhindert, dass dasselbe Einkommen in beiden Ländern voll besteuert wird

Das Erbschaftsteuer-DBA ist ein Doppelbesteuerungsabkommen speziell für Erbschaften und Schenkungen. Deutschland hat solche Abkommen nur mit wenigen Staaten geschlossen, darunter Frankreich. 

Die A1-Bescheinigung belegt, dass entsandte Mitarbeitende weiterhin im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlands versichert sind. Sie sollte vor Beginn jedes Einsatzes in einem anderen EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz vorliegen. 

SIPSI ist das Online-Portal des französischen Arbeitsministeriums, über das Unternehmen Entsendungen nach Frankreich melden. Die Meldung muss vor Beginn des Einsatzes erfolgen. 

Die TVA (taxe sur la valeur ajoutée) ist die französische Umsatzsteuer. Der Regelsatz beträgt 20 Prozent. 

Der Code du travail ist das französische Arbeitsgesetzbuch. Er regelt unter anderem Arbeitsverträge, Kündigungsschutz und die gesetzliche 35-Stunden-Woche. 

Die Impôt sur les sociétés ist die französische Körperschaftsteuer auf die Gewinne von Kapitalgesellschaften. Der Regelsatz liegt bei 25 Prozent. 

Der Kbis-Auszug (extrait Kbis) ist der offizielle Auszug aus dem französischen Handels- und Gesellschaftsregister. Er entspricht dem deutschen Handelsregisterauszug und weist unter anderem nach, wer das Unternehmen vertreten darf. 

Das MLI ist ein OECD-Übereinkommen, mit dem Staaten viele Doppelbesteuerungsabkommen gleichzeitig an internationale Standards gegen Steuervermeidung anpassen. Die bestehenden Abkommen müssen dafür nicht einzeln neu verhandelt werden. 

Der Expert-comptable ist in Frankreich für Buchführung, Jahresabschlüsse und steuerliche Beratung zuständig, der Commissaire aux comptes für die gesetzliche Abschlussprüfung. Die beiden Berufe entsprechen grob den deutschen Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.  

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