Employer of Record (EOR)

Die effiziente Lösung für die Beschäftigung von Mitarbeitenden in Deutschland

Ein Employer of Record (EOR) übernimmt die formale Arbeitgeberrolle im Ausland und ermöglicht Unternehmen, internationale Mitarbeitende einfach und rechtssicher einzusetzen. Diese EOR-Lösung bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen, die international expandieren möchten, ohne den Aufwand der Gründung einer lokalen Niederlassung.

Durch unseren EOR-Service haben Sie die Möglichkeit, Mitarbeitende schnell und kosteneffizient in Deutschland einzustellen, während wir die Erfüllung arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften sicherstellen.

Leistungen eines Employer of Record (EOR)

  • Onboarding von Mitarbeitenden
  • Erstellung von Arbeitsverträgen nach lokalem Arbeitsrecht
  • Erstellung und Übermittlung von Gehaltsabrechnungen
  • Fristgerechte Lohnzahlungen
  • Registrierung der Mitarbeitenden bei lokalen Behörden
  • Abführung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Verwaltung von Zusatzleistungen und Abzügen
  • Personalmanagement

Vorteile: Wann ist ein Employer of Record (EOR) sinnvoll?

Die Verwendung eines Employer of Record bietet zahlreiche Vorteile, von denen Ihr Unternehmen profitieren kann.

  • Schnelle und kosteneffiziente internationale Expansion
    Wenn Sie international expandieren möchten, ist ein EOR die ideale Lösung, um schnell und kostengünstig Mitarbeiter in neuen Märkten einzustellen, ohne rechtliche und administrative Hürden überwinden zu müssen.
  • Lokale Expertise
    Ein EOR verfügt über die notwendige lokale Expertise, um Ihr Unternehmen in arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen zu beraten.
  • Rechtliche Sicherheit
    Der EOR übernimmt die Verantwortung und Haftung für die Einhaltung des lokalen Arbeitsrechts und sonstiger gesetzlicher Vorschriften. So wird das Risiko der Nichteinhaltung minimiert.
  • Ersparnis von Zeit und Ressourcen
    Ein Employer of Record hilft Ihnen dabei, wertvolle Zeit und Ressourcen zu sparen, indem er administrative Aufgaben wie die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen und das Vertragsmanagement übernimmt. So können Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und Ihre Unternehmensziele schneller erreichen.

Gebührenstruktur unseres Employer of Record Services

Wir bieten Ihnen ein faires und transparentes Abrechnungsmodell, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Sprechen Sie uns gerne an.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für EOR unterscheiden sich von Land zu Land. In Deutschland unterliegt die Arbeitnehmerüberlassung strengen gesetzlichen Vorschriften. Die ECOVIS EOR KSO GmbH verfügt über die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene AÜG-Lizenz (AÜG = Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), um diese Dienstleistungen anzubieten. Wir garantieren, dass Ihre Rechts- und Steuerpflichten unter Berücksichtigung der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen vollständig erfüllt werden.

Für eine rechtssichere Gestaltung internationaler Beschäftigungsverhältnisse ist ein fundiertes Verständnis zentraler arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Themen unerlässlich. Die wichtigsten Aspekte im Überblick:

Der Employer of Record ist der rechtliche Arbeitgeber der Mitarbeitenden (Arbeitsvertrag, Lohnzahlung, Sozialversicherung), während sie operativ in Ihr Unternehmen integriert sind.

Die operative Führung liegt bei Ihrem Unternehmen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz greift dann, wenn Weisungsgebundenheit besteht.

Die AÜG-Lizenz ist nur für den Employer of Record erforderlich.

Wenn ein Freelancer nur für einen Arbeitgeber tätig ist, besteht das Risiko einer Scheinselbstständigkeit. Dies kann rechtliche Konsequenzen für Ihr Unternehmen hervorrufen.

Für Mitarbeitende in Deutschland ist das deutsche Arbeitsrecht zwingend anzuwenden – z. B. in Bezug auf Mutterschutz, Mindesturlaub, Kündigungsfristen etc.

Der Employer of Record zahlt die in Deutschland abzuführende Lohnsteuer.

Der EOR führt Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab.

Falls der EOR konzernintern ist, müssen marktübliche Preise angesetzt und dokumentiert werden.

Der EOR ist der Arbeitgeber und haftet für die ordnungsgemäße Meldung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherung und die Einhaltung aller arbeitsrechtlicher Maßnahme.

Zukunft des EOR-Konzepts

Die ECOVIS EOR KSO GmbH ist Ihr kompetenter Partner für EOR-Dienstleistungen in Deutschland. Wir verfügen über weitreichende Expertise im deutschen Arbeits- und Steuerrecht und begleiten internationale Unternehmen seit vielen Jahren erfolgreich bei ihrer Expansion. Unsere Employer of Record-Lösung ermöglicht es Ihnen, Mitarbeitende in Deutschland schnell und rechtssicher zu beschäftigen.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie strategisch bei Ihrem Markteintritt und Wachstum in Deutschland. Als Teil des internationalen ECOVIS-Netzwerks verbinden wir lokale rechtliche und steuerliche Kompetenz mit globaler Erfahrung. Mit uns gewinnen Sie einen verlässlichen Partner, der Ihre Expansion professionell absichert, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Expert:innen zu diesem Thema

Marcus Büscher

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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