Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung und was Sie als Unternehmer:in jetzt wissen müssen
Die Bundesregierung hat den Lockdown vorläufig bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Einhergehend kommt die Verpflichtung von Unternehmer:innen, ihren Arbeitnehmer:innen das Arbeiten aus dem „Home-Office“ zu ermöglichen. Diese Verpflichtung gilt bis mindestens zum 15. März 2021. Ziel der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist, die Ansteckungsgefahr [...]



