Alles, was Sie über Anzahlungen bei gesenkten Umsatzsteuersätzen wissen müssen
Werden Anzahlungen für Waren oder Dienstleistungen vor dem 1. Juli 2020 vereinnahmt, dann gelten grundsätzlich die bisherigen Steuersätze in Höhe von 19 Prozent oder 7 Prozent. Beim Erbringen der Leistung muss dann die Umsatzsteuer in der Schlussrechnung auf die abgesenkten Steuersätze in Höhe von 16 Prozent oder 5 Prozent [...]



