Verspätete Offenlegung von Jahresabschlüssen 2019 führt nicht zu Ordnungsgeldverfahren vor dem 01. März 2021
Bestimmte Unternehmen müssen ihre Rechnungslegungsunterlagen jährlich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Tun sie dies nicht oder nur verspätet, drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz hat nun auf seiner Website bekannt gegeben, dass es in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor dem [...]



