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22. Januar 2025

Steuerliche Neuerungen 2025 – Ein Überblick

Kategorien: Steuerberatung

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche steuerliche Veränderungen mit sich, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen und gibt Einblicke, welche Auswirkungen diese Änderungen haben können.  

Entlastungen für Bürger:innen 

Höherer Grundfreibetrag und Anpassung der Kinderfreibeträge
Ab 2025 wird der Grundfreibetrag auf 12.096 € angehoben, was der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums dient. Auch der Kinderfreibetrag steigt auf 3.336 € pro Elternteil (6.672 € für Eheleute, die zusammen veranlagt werden). Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ergibt sich bei Eheleuten ein Gesamtbetrag von 9.600 € pro Kind. 

Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag 

Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag wird für 2025 angehoben auf 19.950 €. 

Erhöhtes Kindergeld
Das monatliche Kindergeld wird ab Januar 2025 von 250 € auf 255 € angehoben. 

Anpassung der kalten Progression
Die Steuertarife werden um 2,6 % verschoben, um inflationsbedingte Mehrbelastungen zu vermeiden. 

Lesen Sie dazu auch unser Update zum Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG). 

Förderung von Familien und Nachhaltigkeit 

Höherer Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten
Der abzugsfähige Anteil für Kinderbetreuungskosten steigt auf 80 % der Aufwendungen, maximal jedoch auf 4.800 € pro Kind. 

Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
Die Bruttoleistung, die steuerlich begünstigt wird, wird auf 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit vereinheitlicht. Lesen Sie auch unseren Beitrag zu Photovoltaikanlagen: Steuerbefreiung und Nullsteuersatz im Fokus des Jahressteuergesetzes 2024. 

Anpassungen im Unternehmensbereich 

E-Rechnungen werden Pflicht
Ab 2025 müssen Unternehmen bei Geschäftstransaktionen innerhalb Deutschlands elektronische Rechnungen empfangen können. Eine Übergangsfrist für das Senden von E-Rechnungen besteht bis 2027/208. Lesen Sie auch unsere Beiträge zu E-Rechnungen ab 2025: BMF veröffentlicht finales Anwendungsschreiben am 15. Oktober 2024 und E-Rechnungspflicht für Vermieter:innen ab dem 01.01.2025: Was Sie jetzt wissen und vorbereiten müssen. 

Kleinunternehmerregelung ausgeweitet
Auch Unternehmer aus anderen EU-Staaten können ab 2025 die deutsche Kleinunternehmerregelung nutzen. Gleichzeitig wird ein neues Meldeverfahren eingeführt. Lesen Sie auch unseren detaillierten Beitrag zur  Kleinunternehmerregelung ab 2025. Seit 1.1.2025 gelten höhere Umsatzgrenzen. So dürfen die inländischen Gesamtumsätze im vorangegangenen Jahr den Betrag von 25.000 Euro nicht überschritten haben und der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr darf nicht mehr als 100.000 Euro betragen. 

Anhebung des Schwellenwerts für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen 

Ab dem 1. Januar 2025 wurde der Schwellenwert für die monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung auf 9.000 Euro angehoben. Unternehmen, deren Umsätze unter diesem Betrag liegen, sind künftig nur noch zur vierteljährlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. 

Erleichterungen im Steueralltag 

Kürzere Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfrist für Buchhaltungsunterlagen wird von zehn auf acht Jahre reduziert. Das verringert Lagerkosten und den Verwaltungsaufwand. Lesen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag zum Bürokratieentlastungsgesetz. 

Zentrale Vollmachtsdatenbank
Steuerberater profitieren von einer neuen zentralen Vollmachtsdatenbank, die Verwaltungsprozesse vereinfachen und den Papieraufwand reduzieren soll. 

Spezifische Änderungen für bestimmte Branchen 

Landwirtschaft
Die Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wird bis 2028 verlängert, um Klimarisiken abzumildern. Der Durchschnittssteuersatz bei der Umsatzsteuer wird auf 7,8 % gesenkt. 

Bildungsleistungen
Bildungsangebote bleiben größtenteils auch 2025 von der Umsatzsteuer befreit, um Chancengleichheit zu gewährleisten. 

Neue Regelungen für Gesundheit und Verbrauchsgüter 

Tabaksteuer
Die Tabaksteuer steigt weiter an: Beispielsweise werden ab 2025 für Zigaretten mindestens 24,163 Cent pro Stück fällig. 

Energiesteuer auf Erdgas
Die Energiesteuer auf als Kraftstoff verwendetes Erdgas wird angehoben, was voraussichtlich Auswirkungen auf die Transport- und Logistikkosten haben wird. Die CO2-Steuer auf Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel steigt in 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne. 

Weitere steuerliche Entlastungen 

Erhöhter Erbfallkosten-Pauschbetrag
Der Pauschbetrag für Erbfallkosten steigt auf 15.000 €, wodurch weniger Einzelnachweise erforderlich sind. 

Biersteuer für Hobbybrauer:innen
Die steuerbefreite Menge für Hobbybrauer:innen wird auf 5 Hektoliter erhöht, was Verwaltungsaufwand reduziert. 

Exkurs: Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 

Die Steuererklärungen für 2024 sind bis zum 31.07.2025 beim Finanzamt einzureichen. Wird ein:e Steuerberater:in beauftragt, verlängert sich diese Frist auf den 30.04.2026. 

Unsere Einschätzung

Die steuerlichen Neuerungen 2025 bringen zahlreiche Entlastungen, aber auch Anpassungspflichten mit sich. Von höheren Freibeträgen über familienfreundliche Regelungen bis hin zu digitalen Pflichten für Unternehmen – ein frühzeitiger Überblick und die Anpassung an die neuen Regeln können entscheidende Vorteile bringen. Es lohnt sich, die eigenen Steuerstrategien frühzeitig mit einer:einem Steuerberater:in zu überprüfen. 

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