Höhere Gebäudeabschreibung: BMF-Schreiben zum Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer bei Gebäuden
Als Eigentümer:in von vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilien können Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes steuermindernd gelten machen. Dazu schreiben Sie das Gebäude über die typisierte oder die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer ab. Mit dem Urteil vom 28. Juli 2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Sie eine kürzere [...]










