Energiesteuer

Die Belastung der Unternehmen mit hohen Energiekosten auf Strom und Gas beherrscht seit Monaten die politische Diskussion. Ebenso sind die Umsetzung des Green Deals und die dazu beschlossenen Maßnahmen, die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, in vollem Gange. Im Fokus stehen dabei insbesondere die energieintensive Industrie, die Bereiche Gebäude und Verkehr. Die Steuern auf Energie sind eine der finanziellen Belastungen, die es zu beherrschen gilt.

Energiesteuer/Stromsteuer - energiesteuer - Gluehbirne scaled

Was ist die Energiesteuer?

Grundlage der Energiesteuer und der Stromsteuer ist die Energiesteuerrichtlinie der Europäischen Union. Die Energiesteuer und die Stromsteuer (nachfolgend einheitlich nur Energiesteuern genannt) ist eine Bundessteuer, die vom Bund verwaltet wird. Die Energiesteuern verwalten daher die Hauptzollämter. Sie besteuert den Verbrauch von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom und schafft gleichzeitig Anreize für eine effiziente Nutzung von Energie sowie den Einsatz umweltschonender Energieträger.

Mit einem Steueraufkommen von durchschnittlich circa 40-45 Mrd. Euro tragen beide Steuerarten zu einem wesentlichen Teil zum Bundeshaushalt bei. Folglich ist die steuerliche Überwachung des Verbrauchs von Energieerzeugnissen und Strom eine der Hauptaufgabe der Hauptzollämter. Die dazu ergangenen gesetzlichen Regelungen, die Rechtsprechung der Finanzgerichte des Bundesfinanzhofes und zunehmend des Europäischen Gerichtshofes sowie die Äußerungen der Zollverwaltung zu Einzelthemen führten zu einer hoch komplexen und sehr formellen Regelungsmaterie, die es zu bewältigen gilt. Dabei ist die Kenntnis der eigenen Marktrolle und Position innerhalb des Regulariums wichtigste Voraussetzung, um die eigenen Verantwortlichkeiten und Rechte innerhalb des Besteuerungsverfahrens rechtssicher beurteilen zu können. Die geltende kurze Verjährungsfrist und kurze Antragsfristen können nicht selten zu unabänderbaren Entscheidungen und zum Rechtsverlust führen.

Die Energiesteuer ist Teil der deutschen Steuergesetzgebung und unterliegt bestimmten gesetzlichen Regelungen, die die Verantwortlichkeit im Steuerverfahren, die Energieerzeugnisse, die der Besteuerung unterliegen, das Steuerverfahren, den Steuersatz, Steuerbefreiungen und Steuerentlastungen sowie die die Melde- und Zahlungspflichten regeln.

Welche Energieerzeugnisse unterliegen der Energiesteuer?

Der Gesetzgeber erhebt die Steuer auf z.B.

  • Kraftstoffe (z.B. Benzin, Diesel, Flugbenzin)
  • Heizstoffe (z.B. Erdgas, Heizöl, Kohle, Abfälle)
  • Strom.

In Abhängigkeit des betroffenen Energieerzeugnisses und des jeweils geltenden Verfahrens werden die Energiesteuern bei Herstellern, Steuerlagerinhabern, Lieferanten oder Verwender:innen erhoben. Je nach Energieerzeugnis variiert das Besteuerungsverfahren. So werden Diesel und Benzin anders besteuert als beispielsweise Kohle oder Erdgas.

In nicht seltenen Fällen sind mehrere Steuerarten betroffen (z.B. neben der Energiesteuer die Umsatzsteuer). In Teilbereichen, gerade in der Immobilienwirtschaft, sollte man ein besonderes Augenmerk auf die Gewerbesteuer richten. Im Bereich der Elektromobilität kann neben der Stromsteuer und der Umsatzsteuer auch die Lohnsteuer einschlägig sein. Die jeweiligen Auswirkungen sind für jede Steuerart gesondert zu prüfen und das Ergebnis muss zwingend in die Investitionsentscheidung, die jeweilige Vertragsstruktur und das Business-Modell einfließen. Dies gilt auch und insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Wer ist von der Energiesteuer betroffen?

Einige Branchen sind mehr von der Energiesteuer betroffen als andere. Dabei ist das Ergebnis der Prüfung nicht immer zwingend eine Steuerzahlung. Teilweise sind Erlaubnisse beim Hauptzollamt zu beantragen, um Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können oder um schlichtweg dem Zoll die Möglichkeit zu geben, die Steueraufsicht zu gewährleisten. Die vom Gesetz vorgesehenen Steuerentlastung müssen ebenfalls administriert werden. Dies betrifft insbesondere

  • Betreiber einer oder mehrerer Stromerzeugungsanlagen (z.B. Kraftwerksbetreiber, Betreiber von Müllverbrennungsanlagen oder Betreiber von Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken)
  • Betreiber von energieintensiven Produktionsanlagen mit speziellen Prozessen (zum Beispiel Elektrolyse, Metallerzeugung, Herstellung von Glas etc. chemischen Reduktionsverfahren)
  • Lieferer von Strom und Erdgas (auch innerhalb von kleinen Infrastrukturen, zum Beispiel Lieferer von Strom aus Photovoltaikanlagen an Dritte)
  • Betreiber von Steuerlagern, zugelassene Einlagerer, Verteiler oder Verwender von beispielsweise Kraftstoffen und Flugbenzin
  • Betreiber von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
  • Betreiber von Batteriespeichern
  • Strom- und/oder Erdgashändler
Energiesteuer/Stromsteuer - energiesteuer - Tankstelle scaled

Was verbindet Energie und Steuern in einem Unternehmen?

Unternehmen stehen vor immer neuen Herausforderungen durch

  • Die Neuordnung der Energiemärkte, 
  • neue Marktakteure mit immer kleinteiligeren Business-Modellen, 
  • sich stetig wechselnde und neue gesetzliche Rahmenbedingungen sowie 
  • die Digitalisierung. 

Dadurch bedingte Investitionsentscheidungen in neue Technologien oder in erneuerbare Energien machen ein Unternehmen zu einem dynamischen Gebilde. Deren Entscheidungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen (M&A-Maßnahmen) oder bei der Einführung von neuer Infrastruktur zur Erzeugung, Speicherung und Lieferung von Strom haben Auswirkungen auch auf die steuerlichen Compliance-Verpflichtungen.

Energiesteuer/Stromsteuer - energiesteuer - Elektronetz scaled

Warum sollten Sie die Energiesteuerberatung von ECOVIS in Betracht ziehen?

Die Energiesteuer und auch die Stromsteuer stehen in der Praxis der Unternehmen nicht immer im Fokus. Investitionsentscheidungen werden nicht durch oder unter Hinzuziehung der Steuerabteilung des Unternehmens getroffen. Nicht selten ist aber auch die Steuerabteilung unterjährig wenig mit dem Thema Energiesteuer und Stromsteuer tief vertraut. Umso wichtiger ist es, einen starken Partner an seiner Seite zu haben.

Die genaue Kenntnis des jeweiligen Sachverhaltes aller Stakeholder im Unternehmen, des einschlägigen Rechtsrahmens, die Erhebung, die Verarbeitung sowie die Speicherung von Daten und die Dokumentation von Nachweisen, darauf abgestimmte innerbetriebliche Prozesse und die Erfüllung von Compliance-Verpflichtungen im Rahmen der Steuer-Reportings sind heute wichtiger Bestandteil der Unternehmensorganisation. Das vermeidet Steuernachzahlungen und hilft bei der Nutzung von Steuerbefreiungen oder im worst case-Szenario bei der Vermeidung von Bußgeld- oder Strafverfahren

In welchen Gebieten erhalten Sie Unterstützung von ECOVIS?

Wir begleiten und unterstützen Sie bei

  • energiesteuerlichen und stromsteuerlichen Einzelfragen und Spezialthemen
  • der Energy Tax-Health-Check (Aufnahme der Infrastruktur, Abgleich der IST- mit der SOLL-Situation, sowie die Darstellung von Handlungsempfehlungen, soweit erforderlich)
  • der Beantragung von Erlaubnissen (z.B. Steuerlager, Verteiler, Verwender, Versorger, steuerfreie Entnahme von Strom)
  • bei der Vorbereitung der Energiesteuer- und Stromsteueranmeldungen und entlastungsanträgen
  • bei der Vorbereitung von Berichtigungserklärungen nach § 153 AO und Abwehrberatung
  • Betriebsprüfungen
  • dem Führen von Einspruchsverfahren sowie Kommunikation mit den Hauptzollämtern
  • dem Führen von Gerichtsverfahren bei den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • der Einführung bzw. der Weiterentwicklung des Internen Kontrollverfahrens (IKS)
  • Due Diligence im Rahmen von M&A-Transaktionen
  • Steuerklauseln in Verträgen
  • Supply-Chain-Optimierung

Neben der Energiesteuer gibt es regelmäßig weitere Themen, die in Betracht gezogen werden sollten. Dies betrifft die Verantwortlichkeit nach dem Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) und dem sogenannten Cross-Border-Adjustment-Mechanism. Sprechen Sie unsere Experten auch zu diesen Themen an.

Energiesteuer/Stromsteuer - energiesteuer - Kraftwerk scaled

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