BFH-Urteil und Finanzverwaltungserlass: Geleistete Anzahlungen als Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 4 ErbStG
Mit Urteil vom 01.02.2023 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass geleistete Anzahlungen kein Verwaltungsvermögen im Sinne des § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG darstellen, wenn die Anzahlungen nicht für den Erwerb von Verwaltungsvermögen geleistet wurden. Inzwischen hat auch die Finanzverwaltung auf dieses Urteil reagiert und mit den gleich [...]