Privates Veräußerungsgeschäft bei vorherigem Anteilsbesitz einer GmbH & Co. KG
Verkäufer:innen von nicht selbstgenutzten Grundstücken und Immobilien müssen vorsichtig sein. Gemäß Paragraph 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) muss eine Spekulationsfrist von zehn Jahren verstreichen, damit keine Einkommensteuer anfällt und kein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt. In bestimmten Fallkonstellationen ist dieser Sachverhalt jedoch nicht klar. Hier finden Sie einen hypothetischen und doch realistischen [...]







