Urteil des OLG Schleswig-Holstein zu Kapitalerhöhungen einer GmbH mit mehreren Geschäftsanteilen
Die Erhöhung des Kapitals in einer Gesellschaft kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen, z. B. dass neue Geschäftsanteile geschaffen werden, um weitere Gesellschafter:innen aufzunehmen, oder um die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft zu stärken. Dabei ist vorrangig das Quotalitätsgebot zu beachten, sodass durch die Kapitalerhöhung die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter:innen nicht berührt [...]















