Erbschaftsteuer: Übertragung von Steuerbegünstigungen auch nach sechs Monaten möglich
Die Übertragung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung, wie beispielsweise für ein selbstgenutztes Familienheim oder Betriebsvermögen, kann auch nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 15. Mai 2024 (Az. II R 12/21). Erbschaftsteuerliche Begünstigungen bei späterer Nachlassteilung Im aktuellen Fall [...]















