BFH-Urteil: Gewerbeverlust bleibt bei GmbH trotz Unternehmensveräußerung erhalten
Das Bundesfinanzhof (BFH) hat am 25. April 2024 (Az.: III R 30/21) entschieden, dass eine GmbH, die durch Anwachsung den Gewerbeverlust einer Personengesellschaft übernommen hat, diesen Verlust auch nach einer Veräußerung des verlustverursachenden Geschäftsbereichs behalten kann. Dies gilt unabhängig von einer möglichen Veränderung der wirtschaftlichen Tätigkeit der GmbH. [...]















