Instandhaltungsrücklage steuerlich absetzen: Was Wohnungseigentümer:innen wissen müssen
Das Wohnungseigentumsgesetz bezeichnete die Ansammlung von Geldern für die Instandhaltung der Immobilie bisher als „Instandhaltungsrückstellung“. Seit der Gesetzesänderung durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz zum 1.12.2020 wird die Bezeichnung „Erhaltungsrücklage“ verwendet. Gleichzeitig wird umgangssprachlich oft von „Instandhaltungsrücklagen“ gesprochen. Alle drei Begriffe meinen dasselbe: einen Posten, der für die Finanzierung zukünftiger Investitionen [...]















