Steuerliche Behandlung von Währungskursverlusten bei Gesellschafterdarlehen und darlehensähnlichen Forderungen im Drittstaatenfall
Der I. Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) hat sich in seiner Entscheidung vom 24. April 2024 (I R 41/20) mit der Abzugsfähigkeit von Währungsverlusten bei Gesellschafterdarlehen und darlehensähnlichen Gesellschafterforderungen (im vorliegenden Falle: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine ausländische Kapitalgesellschaft) befasst. Fraglich war, ob realisierte Fremdwährungsverluste vor Einführung des [...]















