BFH-Urteil zur Grunderwerbsteuer: Nachträgliche Sonderwünsche beim Grundstückserwerb können grunderwerbsteuerpflichtig sein
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 30. Oktober 2024 (Az. II R 15/22) entschieden: Entgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche beim Erwerb eines Grundstücks mit noch zu errichtendem Gebäude unterliegen der Grunderwerbsteuer. Dies gilt, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem ursprünglichen Erwerbsgeschäft besteht. Welcher Sachverhalt lag der BFH-Entscheidung [...]















