Solidaritätszuschlag: Bundesverfassungsgericht sieht keine Verfassungswidrigkeit
Am 26. März 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verkündet, dass der Solidaritätszuschlag für die Jahre 2020/2021 verfassungsgemäß ist und weiterhin erhoben werden darf. Diese Entscheidung (BVerfG, Urteil vom 26. März 2025, 2 BvR 1505/20) bestätigt die aktuelle Praxis, sodass der Solidaritätszuschlag auch weiter von bestimmten Steuerpflichtigen zu zahlen ist. [...]















