Handlungsbedarf beim Transparenzregister: Die letzten Übergangsfristen laufen aus
Für transparenzpflichtige Rechtseinheiten, die sich zunächst auf die Mitteilungsfiktion berufen konnten, galten gemäß § 59 Abs. 8 Geldwäschegesetz (GwG) Übergangsfristen für die Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister: Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien bis zum 31.03.2022, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft bis zum 30.06.2022, [...]















