Anwaltskosten bei einer Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeit
Gemäß §10 Abs.5 Nr.3 S.1-3 ErbStG sind Kosten für die Verwaltung eines Nachlasses nicht abzugsfähig, genau wie Kosten für die Aufteilung von Mietkonten. Anwaltskosten hingegen, die im Zusammenhang mit einer Teilwertversteigerung im Rahmen der Erbauseinandersetzung stehen, sind abzugsfähige Nachlassregelungskosten. Das sieht auch das Finanzgericht Köln so. Erfahren Sie hier, [...]















