(Quasi-) Fristverlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 bis zum 31.03.2025
Jahresabschlüsse sind grundsätzlich spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu veröffentlichen. Demnach hätten Jahresabschlüsse mit Stichtag 31. Dezember 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 offengelegt werden müssen. Allerdings hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz bekanntgegeben, dass Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 HGB erst ab [...]














